RÄDERWECHSEL

Mit dem Auto „rutschfest“ durch den kalten Winter

Tirol
31.10.2019 14:00

Haben sie schon gewechselt? Ab dem 1. November gilt auf den heimischen Straßen wieder die „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“. Wer sich nicht daran hält, der riskiert im Ernstfall eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro.

Die Uhren sind es (hoffentlich) schon seit Sonntag – nun sind die Autos an der Reihe: Haben Sie Ihren fahrbaren Untersatz schon auf die Winterzeit umgestellt? Wenn nicht, sollten Sie sich sputen. Denn ab morgen, 1. November, gilt wieder die „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“. Heißt im Klartext: Bei winterlichen Straßenbedingungen – also bei Schnee, Matsch oder Eis – müssen am Fahrzeug Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern (fünf bei Diagonalreifen) montiert sein!

Vergessen? Oder einfach keine Lust auf den lästigen Räderwechsel? Das könnte mitunter böse Folgen haben. „Die Gefahren sollten nicht unterschätzt werden. Denn schon einfache Straßennässe kann etwa bei Absinken der Temperatur blitzschnell zu Glatteis werden“, warnt der ÖAMTC. Theoretisch sind auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt – aber nur dann, wenn Straßen durchwegs mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Dies sei aber nur eine Notlösung.

Doppelter Bremsweg – bis zu 5000 Euro Strafe
Immer noch nicht überzeugt? Wer auf eine ordentliche Winterausrüstung verzichtet, könnte sprichwörtlich ins Unglück rutschen. Stichwort Bremsweg. „Dieser kann bei Schneefahrbahn mit Sommerreifen doppelt so lang sein“, wissen Experten des Automobilclubs.

Ein weiteres Argument, das ganz klar für Winterreifen spricht, sind die Strafen! Autofahrer, die nicht richtig ausgerüstet sind, riskieren bei winterlichen Bedingungen eine Geldbuße ab 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, könnten sogar bis zu 5000 Euro zu berappen sein.

Wer zahlt nach einem Unfall? „Wird vom Lenker eines vorschriftswidrig ausgerüsteten Fahrzeugs ein Schaden verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten diesen ersetzten. Die Kaskoversicherung des Verursachers kann eine Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen“, so die Experten.

Die Regelungen im benachbarten Ausland
Da der Winter keine Grenzen kennt, gibt es freilich auch im Ausland Regelungen. Für Tiroler besonders relevant: In Deutschland und in Südtirol gilt die situative Winterreifenpflicht ohne zeitliche Beschränkung. Ausnahme: Auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet von Bozen gilt diese vom 15. November bis 15. April generell.

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