EU gibt grünes Licht

Frontex wird auf 10.000 Beamte aufgestockt

Ausland
30.10.2019 13:32

Die Grenzschutzbehörde Frontex wird bis 2027 schrittweise auf 10.000 Beamte aufgestockt. Das haben die EU-Staaten am Mittwoch in Brüssel beschlossen. Demnach sollen die Grenzschützer der Europäischen Union auch vermehrt in Drittstaaten zum Einsatz kommen sowie die nationalen Behörden bei Abschiebungen unterstützen.

Der bessere Schutz der Außengrenzen hat für die EU seit der Flüchtlingskrise Priorität. Frontex soll den Mitgliedsstaaten dabei unter die Arme greifen. Die Behörde hat derzeit knapp 700 eigene Mitarbeiter. Bereits seit 2016 hat Frontex zudem eine Reserve von 1500 Beamten aus den Mitgliedsstaaten, die bei Krisenfällen schnell eingesetzt werden können.

Frontex-Aufstockung schon einmal gescheitert
Die EU-Kommission hatte 2018 - im Zuge des österreichischem EU-Vorsitzes - vorgeschlagen, Frontex schon bis zum Jahr 2020 auf 10.000 Grenzschützer aufzustocken. Dies scheiterte aber an den Mitgliedsstaaten, die dies für zu teuer hielten und auf fehlendes ausgebildetes Personal verwiesen.

Schrittweiser Ausbau bis 2027
Nun soll der Ausbau schrittweise über sieben Jahre erfolgen. 2021 sollen zunächst 6500 Beamte zur Verfügung stehen. Diese Zahl soll dann bis 2027 auf 10.000 Grenzschützer ansteigen. Anfang 2024 soll die EU-Kommission allerdings nochmals den tatsächlichen Bedarf überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge machen.

Frontex-Einsätze auch ohne Zustimmung möglich 
Schon seit 2016 sind auch Frontex-Einsätze ohne Zustimmung der betroffenen EU-Regierungen möglich. Nach Artikel 42 der Verordnung können die Grenzschützer bei einer akuten Gefahr für das Funktionieren des Schengenraums gegen den Willen eines Mitgliedsstaates entsandt werden. Kooperiert das betroffene Land dann nicht, kann es de facto aus dem Schengenraum ausgeschlossen werden, indem die anderen EU-Staaten wieder Grenzkontrollen zu ihm einführen.

Beschluss des EU-Parlaments muss noch bestätigt werden
Das Europaparlament hat den nun verabschiedeten weiteren Änderungen bereits zugestimmt. Sie können in Kraft treten, sobald der Beschluss der Mitgliedsstaaten bei einem Ministertreffen nochmals bestätigt wurde. Dies erfolgt dann aber ohne Aussprache und gilt als Formalität. Möglich wäre dies am Rande des Treffens der EU-Finanzminister am 8. November.

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