Gar nicht „autonom“

Tesla wegen „Autopilot“-Werbung verklagt

Web
30.10.2019 08:53

Der Elektroautohersteller Tesla bekommt Ärger mit einer mächtigen Kontrollorganisation der deutschen Wirtschaft: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs reichte beim Landgericht München Klage gegen das US-Unternehmen ein. Es geht um Werbeaussagen zum autonomen Fahren.

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale erweckte Tesla den irreführenden Eindruck, seine Wagen könnten auf deutschen Straßen autonom fahren, obwohl es sich tatsächlich nur um Fahrassistenzsysteme handle. Denn einige Funktionen seien in Deutschland bisher gar nicht zugelassen.

„Automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen“
Die Wettbewerbszentrale kritisierte unter anderem die Aussage, die „Autopilot“-Funktion ermögliche „automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen“, mit der Tesla auch am Dienstag noch auf seiner Internetseite warb. Allerdings hieß es dort ergänzend: „Die gegenwärtigen Autopilot-Funktionen verlangen aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Zu ihren rund 2000 Mitglieds-Firmen und -Organisationen zählen die Tesla-Rivalen Volkswagen, Audi, Daimler und BMW.

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