30.10.2019 05:46

Scharfe Kritik

Tatbestand Sportbetrug: „Wen täuscht der Athlet?“

Sportanwalt Johannes Reisinger übt im krone.tv-Interview mit Michael Fally (siehe Video oben) scharfe Kritik am Tatbestand des „Sportbetrugs“, der 2009 im Strafgesetzbuch verankert wurdeverankert: „Rechtlich sehe ich jede Menge Probleme mit dem Tatbestand des Sportbetrugs“ Reisinger, der eine Person vertritt, die im Zuge der „Operation Aderlass“ angeklagt wurde.

„Der §147 Absatz 1a ist vom Obersten Gerichtshof noch nicht behandelt worden, sodass keine gesicherte Judikatur gegeben ist“, übt der Jurist Kritik an der 2009 beschlossenen Gesetzgebung, nach der bisher nur eine einzige Sportlerin, Ex-Mountainbikerin und Doping-Arzt-Kundin Christina Kollmann-Forstner, zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden ist. „Wen täuscht der Athlet beim sogenannten Sportbetrug? Den Arbeitgeber, den Sponsor, den Verein, die Förderinstitutionen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, worin der Schaden beim Geldgeber entsteht, denn der Athlet hat ja eine Gegenleistung erbracht“, meint Reisinger, der sogar die Verfassungsrechtlichkeit der Strafbedingung anzweifelt.

„Unerträglich“
Auf die Frage, wie es seinem Mandanten persönlich gehe, sagt der Südsteirer: „Für die Betroffenen ist die Situation nahezu unerträglich. Zur Rechtsunsicherheit kommt die Sorge um die Existenz und meist auch finanzielle Ängste.“

„Immenser Druck“
Warum sie dann überhaupt zu unerlaubten Methoden gegriffen haben, erklärt sich Reisinger so: „Der Sportler lebt in einem System, in dem immenser Druck besteht und Top-Leistungen eingefordert werden.“

Anja Richter, Kronen Zeitung

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