Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde gegen das Nächtigungsverbot in der Innsbrucker Innenstadt für Bettler und Obdachlose abgelehnt. Ein Betroffener hatte das Verbot mithilfe eines Anwaltes vor den VfGH gebracht.
„Die Nächtigungsverbotsverordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck stellt eine verhältnismäßige Maßnahme dar, um angesichts des Ausmaßes das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände abzuwehren bzw. hintanzuhalten“, begründete der VfGH die Ablehnung der Beschwerde im September.
„Verunreinigung auf der Straße“
Die Verordnung wurde im Herbst 2017 im Gemeinderat beschlossen. Grüne und SPÖ stimmten damals dagegen und kritisierten die Verordnung scharf. Die damalige Bürgermeisterpartei „Für Innsbruck“ von Christine Oppitz-Plörer erreichte aber mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und Liste Rudi Federspiel eine Mehrheit. Begründet wurde der Schritt damals mit Verunreinigungen auf der Straße und auch damit, dass die Schlafenden die Reinigung der Verkehrsflächen erschweren würden, weil Kehrmaschinen nicht zufahren können.
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