Die Betreiber großer Social-Media-Plattformen sollen offenbar künftig in Deutschland strafbare Inhalte dem Bundeskriminalamt melden müssen. Zudem sollen sie zur Auskunft über die nötigen Daten verpflichtet werden.
Dies sei Teil eines „Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“, das die Regierung am Mittwoch als Folge des Anschlags von Halle an der Saale beschließen wolle, berichtete die „Welt am Sonntag“. Bei Beleidigungen im Internet ist demnach vorgesehen, dass Staatsanwaltschaften künftig direkt tätig werden müssen. Zudem soll es vor der Vergabe eines Waffenscheins eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben.
Der mutmaßlich rechtsextremistische Attentäter Stephan B. hatte am 9. Oktober während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Yom Kippur versucht, bewaffnet in die Synagoge von Halle einzudringen. Nachdem ihm dies nicht gelang, erschoss er zwei Menschen und verletzte zwei weitere schwer. Der 27-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.
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