Bei Identitären-Verbot

Abstimmungsfehler: Anzeige gegen FPÖ-Politikerin

Österreich
27.10.2019 15:34

Eine Abstimmung im Nationalrat Ende September zur Auflösung von Vereinen der Identitären sorgt weiter für Wirbel. Ein Wiener Anwalt hat jetzt eine Anzeige gegen die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) eingebracht - wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Kitzmüller hatte die Abstimmung als abgelehnt gewertet, was sich als falsch herausstellte. Die Sache habe ihn als normalen Bürger gestört, begründete der Jurist gegenüber der „Krone“ seine Anzeige.

In dem Entschließungsantrag, der von der Liste JETZT stammte, ging es um die Aufforderung an den Innenminister, die Vereine der Identitären aufzulösen. SPÖ und FPÖ - vor der Wahl Ende September noch mit einer Mehrheit ausgestattet - stimmten gegen den Antrag, ÖVP, NEOS und Liste JETZT dafür. Es waren jedoch einige Mandatare nicht im Raum, und die Abstimmung endete letztlich mit fotografisch dokumentierten 70 Stimmen für und 67 Stimmen gegen die Entschließung, wie „Addendum“-Recherchen ergaben.

Die damalige Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller bemerkte das offensichtlich nicht. „Das ist die Minderheit, abgelehnt“, stellte sie fest. Formal blieb es auch dabei: Das festgestellte Abstimmungsergebnis wurde in der Sitzung nicht in Zweifel gezogen und auch nicht beeinsprucht, als das amtliche Protokoll zur Einsicht auflag. Damit ist es gültig.

Anzeige für Anwalt „einzige Möglichkeit des Handelns“
Ein Wiener Rechtsanwalt will diesen Abstimmungsfehler allerdings nicht hinnehmen und brachte nun eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Der Anzeiger sei ein „Organ der Rechtspflege“, hieß es in einer Aussendung. Als solches „ist der Anzeiger verpflichtet, Mängel in der Rechtspflege bei der zuständigen Stelle anzuzeigen“. Die Sache habe ihn als normalen Bürger gestört, deshalb die Anzeige, wie der Jurist gegenüber der „Krone“ seine Anzeige erklärte. Und er habe es als „einzige Möglichkeit des Handelns“ gesehen, wie er sagt.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte die fehlerhafte Entscheidung am Freitag im ORF als „Tatsachenentscheidung“ bezeichnet - wie im Fußball eine Entscheidung des Schiedsrichters. Gleichzeitig sprach er sich in Zukunft für eine elektronische Abstimmungsanlage im Parlament aus, damit solche Fehler nicht mehr passieren könnten.

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