Im Supermarkt verkauft

„Frauenmord“-Shirt sorgt für Sturm der Entrüstung

Ausland
26.10.2019 16:37

Mit einem frauenfeindlichen T-Shirt hat eine Supermarktkette in Italien Empörung ausgelöst. Auf dem Shirt ist eine Frau neben einem Mann abgebildet, die auf ihn einredet. „Problem“ steht darunter. Daneben prangt ein Bild, in dem der Mann die Frau in einen Abgrund schubst, „solved“ (Problem gelöst), heißt es darunter. In einem Land, in dem alle drei Tage eine Frau ermordet wird, sei das T-Shirt ein Affront, kommentierte etwa die Ex-Bildungsministerin Valeria Fedeli.

Der Sturm der Entrüstung war jedenfalls gewaltig - zumal Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde in Italien ein großes Problem sind. „In einem Land, in dem alle 72 Stunden eine Frau getötet wird, verkauft man so was bei Carrefour in Rom. Ohne Worte! Schande“, kritisierte das Frauenschutzzentrum Casa internazionale delle Donne auf Facebook.

„Es ist sehr schlimm, wenn ein Unternehmen Shirts produziert, die zum Frauenmord anstacheln. Es ist noch schlimmer, wenn Carrefour in Italien sie vertreibt“, schrieb die sozialdemokratische Senatorin und Ex-Bildungsministerin Fedeli auf Twitter. Die sozialdemokratische Parlamentarierin Monica Cirinna drohte mit einem Boykott der Supermarktkette, sollte das T-Shirt nicht vom Markt genommen werden.

Unternehmen spricht von Versehen
Das französische Unternehmen Carrefour entschuldigte sich und teilte mit, dass aus Versehen zwei T-Shirts in ein einziges Geschäft in Rom gelangt seien. Sie seien sofort zurückgezogen worden, teilte der Konzern am Samstag mit. Die beiden T-Shirts seien durch einen Fehler in den Vertrieb gelangt, nachdem von dem Hersteller andere Aufdrucke bestellt worden waren, die aber den gleichen Code gehabt hätten, sagte ein Carrefour-Sprecher.

Italiens Parlament hat im Juli ein Gesetz verabschiedet, mit dem Gewalt gegen Frauen effizienter bekämpft werden soll. Damit wird die Polizei verpflichtet, Anzeigen von Frauen wegen Gewalt umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden. Es müssen sofort Ermittlungen eingeleitet und das Opfer innerhalb von drei Tagen vernommen werden. Dies soll verhindern, dass Klagen wegen häuslicher Gewalt nicht ernst genommen werden.

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