Oberlandesgericht

Unfall Schönberg: Todeslenker muss länger in Haft

Tirol
26.10.2019 13:00
Der Italien-Urlaub endete vor einem Jahr für ein deutsches Ehepaar bei der Mautstelle Schönberg mit einer Katastrophe: Die Frau starb, weil ein Tiroler (38) ohne Führerschein nach durchzechter Nacht den Kleinwagen gerammt hatte. In erster Instanz setzte es 18 Monate Haft, die das Oberlandesgericht nun erhöhte.

Den einheimischen Koch muss man leider als unbelehrbar bezeichnen. In mehrere einschlägige Delikte (Alko-Unfall, Fahren ohne Führerschein) war er bereits verwickelt. Bei der Todesfahrt mit seinem PS-starken Audi hatte er erneut 1,4 Promille und keinen Schein – weil er nie einen gemacht hat!

Lenker gibt sich geläutert
Vor dem OLG-Senat mimte er den Geläuterten: „Ich habe wieder einen Job, will mein Leben auf die Reihe bekommen.“ Der Verteidiger führte an, dass ein höheres Strafmaß eine Fußfessel verhindern würde (Anm.: eine Fußfessel ist nur bei Haftstrafen bis 24 Monaten möglich).

Milderndes fällt weg
Gegen das Ersturteil berufen hatte die Staatsanwaltschaft, auch der OLG-Senat schwenkte auf diese Linie ein: Zu entfallen habe demnach, dass die Gewöhnung des Angeklagten an Alkohol als mildernd gewertet wurde. Und statt einem Geständnis habe es „eher Ausflüchte“ gegeben. Nun ergingen 22 Monate Haft.

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