Strengere Regeln in NÖ

Für Hunde gilt: Leine oder ab in die Tasche!

Niederösterreich
26.10.2019 12:27

Für den Niederösterreicher und seinen besten Freund gelten nun strengere Auflagen. Der Landtagsbeschluss sieht eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde in Gasthäusern, in Öffis und auf Kinderspielplätzen vor. Bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro Strafe. Einzig „Handtaschenhunde“ bleiben vom Beißkorb befreit ...

Das „Vom-Tisch-Füttern“ des eigenen Hundes ist in Niederösterreich nun gesetzlich verboten - zumindest im Wirtshaus. Laut den jüngsten Abänderungen des Hundehaltegesetzes im Landtag herrscht nun nämlich an Orten, bei denen mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist, Leinen- und Maulkorbpflicht für alle Hunde. Dazu zählen Einkaufszentren ebenso wie Wirtshäuser, Badeanlagen, Kinderspielplätze und Schulen.

Ausnahmen von der Regel:
Von der Änderung ausgenommen bleiben sogenannte Handtaschenhunde. Damit gemeint sind Vierbeiner, „die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Gottfried Waldhäusl. Ebenso vom Beißkorb befreit sind Hunde mit einer ärztlich bestätigten Erkrankung der Atemwege.

Die wichtigsten Änderungen
Schon vorab sorgten die Änderungen im Gesetzestext für Verunsicherung unter den Hundehaltern. Die „Krone“ klärt über die wichtigsten Punkte auf:

  • Kontrolliert wird die Einhaltung der Gesetze grundsätzlich durch die Polizei - in größeren Gemeinden oder Städten fallweise jedoch auch durch die jeweiligen Aufsichtsorgane.
  • Grundsätzlich kann jeder ein Vergehen zur Anzeige bringen. Bei Verstößen gegen das Hundehaltegesetz gelten wie bislang 7000 Euro als Höchststrafe. Wird gegen Maulkorb- und Leinenpflicht verstoßen, kann das Strafmaß noch auf bis zu 10.000 Euro anwachsen.
  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich müssen Hunde weiterhin mit Leine oder Maulkorb geführt werden. Die Ausnahme bilden hier die sogenannten Listenhunde. Zu diesen zählen in Niederösterreich Rassen wie beispielsweise Pit-Bull, Bull-Terrier und Rottweiler. Bei diesen Hund muss stets sowohl Maulkorb als auch die Leine angelegt werden.
  • Den Gemeinden obliegt es nun auch eigene, zeitlich limitierte „Sicherungszonen“ für Hunde abzustecken.

Nikolaus Frings, Kronen Zeitung

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