Der Tote in der Tonne

Mildere Strafe für Lebensgefährtin

Salzburg
23.10.2019 15:35

Die 62-jährige Berlinerin war in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz setzte die Strafe in einer Berufungsverhandlung jetzt auf fünf Jahre herab. Die Frau soll ihrem Lebensgefährten Schlaftabletten verabreicht haben, an deren Überdosierung er starb. Die Leiche des Flachgauers (73) versteckte sie in einer Tonne in der Garage.

Im Dezember 2018 wurde sie wegen wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die 62-Jährige soll ihrem damaligen Lebensgefährten mehrere Schlaftabletten verabreicht haben - ihren Aussagen nach, weil ihr die Sexspiele zu viel wurden und damit der Mann „endlich Ruhe gibt und schläft“. Töten habe sie ihn aber nicht wollen, betonte sie. Die Berlinerin gestand ein, dass sie die Leiche des Flachgauers in einer Kunststofftonne in seiner Garage verstaut hatte.

Weil die Angeklagte in Deutschland wegen Betrugsdelikten gesucht wurde, wollte sie mit der Polizei nichts zu tun haben. Deshalb habe sie die Leiche versteckt. Der Tote wurde Ende Juni 2017 in der Tonne entdeckt und die Berlinerin festgenommen. Die Todesursache des Pensionisten konnte wegen der starken Verwesung der Leiche nicht geklärt werden. Die Beschuldigte wurde am 18. Dezember 2018 von einem Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg zu sieben Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Deutsche wurde zudem wegen Störung der Totenruhe, schweren Diebstahls und gewerbsmäßig schweren Betrugs, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gesprochen. Lediglich in einem Betrugsfaktum gab es einen Freispruch.

Verteidiger Johann Eder meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Rechtsmittel verzichtet. Der Schuldspruch wurde schließlich vom Obersten Gerichtshof bestätigt.Was die Strafberufung betrifft, so kam ein Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Linz heute zu dem Ergebnis, dass eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren angesichts der Vorgehensweise und der Gesinnung der Täterin „tat- und schuldangemessen“ sei, erklärte der Mediensprecher des Oberlandesgerichtes Linz, Richter Wolfgang Seyer. Der Strafrahmen reichte in dieser Causa von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.

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