„Krone“-Ombudsfrau

Fakeshops, Online-Fallen & Internet-Betrügereien

Ombudsfrau
23.10.2019 06:00

Ob Betrugsfallen oder Onlineshops, die gar keine sind - das Internet erleichtert das Leben, hat aber auch viele Stolpersteine parat. Gemeinsam mit dem Internet Ombudsmann geben wir Ihnen einen Überblick zu häufigen Problemen in der Online-Welt!

Firma, die es nicht gibt, verkaufte Saugerdüsen
Onlineshops mit besonders ansprechender Aufmachung, unzähligen guten Bewertungen und konkurrenzlos günstigen Preisen? Das ist in der Tat meistens einfach nur zu schön, um wahr zu sein. Lehrgeld musste auch Eva L. zahlen. „Ich habe im Internet auf einer seriös wirkenden Seite Staubsaugerdüsen bestellt und sofort mit Kreditkarte bezahlt“, so die Wienerin. Die Ware erhalten hat sie, trotz mehrerer Nachfragen per E-Mail, von www.myshopwala.com bis dato nicht. Und auch den bezahlten Betrag hat man der Leserin nicht wieder zurückerstattet. Die Konsumentin ist einem klassischen Fakeshop auf den Leim gegangen. Diese präsentieren sich wie reguläre Anbieter, verkaufen jedoch keine echte Ware.Hinter solchen Seiten stehen Kriminelle, die auf das Geld ihrer Opfer aus sind.

Wie man sich schützen kann? Sich über Erfahrungen anderer Kunden informieren, Preisvergleiche anstellen und auf Gütesiegel, wie z. B. das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen, achten. In Fällen wie jenem von Frau L. kann man versuchen, über den Kreditkartenanbieter sein Geld wegen der nicht erbrachten Leistung zurückzufordern

Brautkleid „übermäßig“ probiert
Ein Hochzeitskleid hatte Sabine F. online bestellt. Dieses hatte die künftige Braut daheim, auch im Freien, mehrmals probiert - und letztlich wieder retourniert. Wenig später forderte der Verkäufer von Frau F. einen Teil des Kaufpreises. Denn die Schleppe des Traums in Weiß sei dreckig gewesen, das Hochzeitskleid von ihr „übermäßig“, also zu viel, probiert worden. „Darf er das?“, fragte sich die Leserin.

Laut Internet Ombudsmann erlaube das Gesetz Verbrauchern zwar, im Internet bestellte Ware zu testen und zu inspizieren. Wenn das Produkt aber nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es angeliefert wurde, kann die Firma für etwaige Reinigung oder Reparatur Wertersatz verlangen. Dessen Höhe ist übrigens nicht eindeutig festgelegt. Als Daumenregel gilt: Man darf jene Kosten verlangen, die es braucht, um das Produkt wieder „verkaufsfit“ zu machen.

Betrug mit Streaming-Diensten
Filme und Serien streamen wird immer beliebter. Diese Tatsache ruft immer häufiger auch Betrüger auf den Plan. Wie im Fall der Tochter von Roswitha E. aus Oberösterreich. Sie hatte auf der Seite www.gomaflix.de ein vermeintliches Gratis-Abo abgeschlossen. In Wirklichkeit handelte es sich jedoch um eine teure Mitgliedschaft. Wenig später landete dann ein Mahnschreiben über 516 Euro im elektronischen Postfach der Tochter. „Das Thema ist bei uns ein absoluter Dauerbrenner“, erklärt Elisabeth Rieß vom Internet Ombudsmann. Der besagte Dienst sei eine von vielen betrügerischen Streaming-Abo-Fallen. Die Betrüger verschicken Rechnungen, Mahnungen oder gar Pfändungsandrohungen an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse - diese könne man laut der Juristin jedoch allesamt getrost ignorieren.

Kein Recht auf Gratis-Rücksendung
Im Onlineshop einer Modekette hatte Herbert G. einen neuen Anzug bestellt. Weil ihm der feine Zwirn in natura letztlich nicht so gut gefiel, schickte er diesen retour. Dass er für die Rücksendung fünf Euro zahlen musste, sorgte bei dem Kärntner für Unverständnis. Denn Herr G. war der Meinung, das müsse kostenlos sein. Ein Irrtum, wie die Verbraucherexperten aufklären. Laut Gesetz ist es dem Händler selbst überlassen, ob er die Retoure gratis anbietet oder nicht. Wenn etwas verlangt wird, muss das aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite klar kommuniziert werden…

Infos über den Internet Ombudsmann
Der Internet Ombudsmann bietet Konsumenten eine kostenlose Schlichtung und Beratung zu Internet-Themen wie Onlineshopping sowie Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. Im Vorjahr wurden 2972 Anfragen bearbeitet und 3653 Beschwerden behandelt. In mehr als 50% der Fälle konnte eine Einigung erzielt werden. Zum Internet Ombudsmann gehört auch die Plattform Watchlist Internet, auf der über Betrugsfälle und Online-Fallen informiert wird. Rechtliche Fragen und Eingabe von Beschwerden unter www.ombudsmann.at Infos zu aktuellen Betrugsmaschen, Abo-Fallen & Co. auf www.watchlist-internet.at

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele