BP-Stichwahl

Bezirkshauptmann von Villach-Land verurteilt

Kärnten
22.10.2019 13:27

Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, und die Verwaltungsdirektorin der BH verurteilt worden. Beide wurden wegen falscher Beurkundung schuldig gesprochen und erhielten eine Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In den Protokollen über die Wahl wurde eine Sitzung der Wahlkommission am Wahlsonntag um 17.00 Uhr samt Anwesenheit aller Beisitzer bestätigt. Die Sitzung hatte allerdings gar nicht stattgefunden, das Protokoll wurde erst in der Sitzung am Montag vorgelegt und unterschrieben - auch von allen Beisitzern. Im zweiten Protokoll wurde bestätigt, dass die Wahlkarten am Montagvormittag ausgezählt worden seien, ebenfalls in Anwesenheit der Beisitzer. Auch das hatte so nie stattgefunden, mit der Auszählung der Wahlkarten wurde noch am Sonntag begonnen.

„Dafür sind Juristen da“
Als Zeugen waren am Dienstag - eine erste Verhandlung hatte im Februar stattgefunden - mehrere Beisitzer der Wahl geladen. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter wollte von ihnen wissen, was sie als Wahlbeisitzer zu tun hätten, die Antworten fielen in den meisten Fällen dürftig aus. Der ehemalige Dritte Landtagspräsident Johann Gallo (FPÖ) meinte etwa: „Es ist nicht meine Aufgabe, für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen, dafür sind die Juristen da.“ Dass man die Protokolle unterschrieben hatte, obwohl sie nicht korrekt waren, wurde mit dem Argument, das habe man immer so gemacht, begründet.

Wider besseren Wissens gehandelt
Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter forderte eine Verurteilung, die Angeklagten hätten wider besseren Wissens gehandelt. Die Verteidiger wiederum beriefen sich darauf, dass die subjektive Tatseite fehle, beide hätten gemeint, das Richtige zu tun. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer fällte Schuldsprüche und verhängte Geldstrafen von jeweils 160 Tagsätzen. Beim Bezirkshauptmann liegt der Tagsatz bei 65 Euro, die Strafe beträgt also 10.400 Euro, für die Verwaltungsdirektorin liegt die Strafe aufgrund eines Tagsatzes von 50 Euro bei 8.000 Euro. Vom Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt wurde sie hingegen freigesprochen. Die Verteidiger legten umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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