Das Eis wird dünn. Die „Krone“-Story, wonach das Land Steiermark bei der Umsetzung des Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe offenbar auf Zeit spielt, ließ die Wogen hoch gehen. Die FPÖ attackiert die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus hart. Fakt ist, dass dem Land verfassungsrechtliche Konsequenzen drohen.
„Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn der steirische Landtag nicht bis 1. Jänner 2020 das Ausführungsgesetz beschließt, ist das bisherige Mindestsicherungsgesetz weiter in Kraft - und dann wird der Verfassungsgerichtshof sagen, dass dieses verfassungswidrig ist“, stellt Karl Stöger, Professor am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Uni Graz, klar. Dem Land droht somit eine Klage beim Verfassungsgerichtshof - sei es durch die Bundesregierung oder auch durch Betroffene, für die das alte Gesetz nachteilig ist.
FPÖ poltert
„Es ist unfassbar, dass Landesrätin Kampus sich offen zu einem Rechtsbruch der Sonderklasse bekennt“, poltert deswegen FPÖ-Sozialsprecher Marco Triller. „Es liegt nicht im Ermessen einer sozialistischen Toleranzromantikerin, die Bundesgesetzgebung auszuhebeln - sie begeht aus parteipolitischen Überlegungen heraus Amtsmissbrauch, den wir mit allen Mitteln bekämpfen werden.“
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