Betriebssportspiele

Keine Anklage nach Tod eines Orientierungsläufers

Salzburg
17.10.2019 16:15

Nach dem Tod eines Orientierungsläufers während der Europäischen Betriebssportspiele am 27. Juni 2019 in Salzburg hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Verantwortlichen der Veranstaltung eingestellt. Es wurde kein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht festgestellt. Der 36-jährige Este war während des Bewerbs am Hellbrunner Berg abgestürzt.

Der Sportler hatte zu Mittag noch den Orientierungspunkt 10 mit seinem elektronischen Aufzeichnungsgerät abgestempelt. Da er beim nächsten Punkt nicht mehr ankam, wurde später eine Suche gestartet. Um 15.20 Uhr wurde die Leiche des Balten oberhalb eines Gehweges gefunden.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg ging der Frage nach, ob bei der Ausrichtung der Laufveranstaltung Fehler passiert sind, und kam zu folgendem Ergebnis: „Dem Verantwortlichen für diesen Bewerb ist kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen“, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher am Donnerstag auf APA-Anfrage. Die Verletzungen sind laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten aufgrund eines Sturzgeschehens und nicht durch Fremdverschulden entstanden. Das chemisch-toxikologische Gutachten erbrachte keinen Hinweis auf bewusstseinstrübende Substanzen wie Drogen oder Medikamente.

Die Einstellung des Strafverfahrens basiert auch auf den Ermittlungen eines fachkundigen Alpinpolizisten. Demnach ist von einem Unfall auszugehen. Der Este war an einer Geländekante gestürzt, der Hang wies eine Neigung von 45 Grad auf. Er muss einen Weg gewählt haben, der von der Streckenführung her nicht vorgesehen war. Offenbar hat sich der Teilnehmer auf der detaillierten Karte, die er im Vorfeld erhalten hatte, verschaut und einen Steig gewählt, der nicht befestigt war und immer steiler geworden ist.

Die Geländeabbrüche und das steile Gelände, in dem der Mann abgestürzt war, seien auf der Karte als unwegsames Gelände erkennbar gewesen, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg. Hätte sich der Mann entlang der Streckenführung an die gedachte Route gehalten, dann wäre eine entsprechende Absperrung an den gefährlichen Stellen erkennbar gewesen. „Dort, wo er sich bewegt hat, war nicht vorgesehen, dass ein Orientierungsläufer diesen Weg nehmen könnte.“

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