Wer im Internet einkauft, sollte seit September die Zahlung mittels sogenannter Zwei-Faktor-Authentifizierung freigeben. Weil der Handel jedoch Probleme hatte, die dafür nötigen technischen Umstellungen rechtzeitig umzusetzen, und auch die Konsumenten sich nur unwillig auf die sichereren, aber umständlicheren Methoden umstellen, gibt es nun eine Schonfrist bis 31. Dezember 2020, wie die Finanzmarktaufsicht am Donnerstag mitteilte. Das sei das Ergebnis einer Einigung, die am Mittwoch im Rahmen der Europäischen Bankenregulierungsbehörde erzielt worden sei.
Davor hatte die Finanzmarktaufsicht bereits grundsätzlich einen Aufschub für die Einführung der doppelten Sicherheit bei Online-Einkäufen gewährt, aber noch keine Frist genannt. Der Handelsverband freut sich nun, dass Web-Shops 15 Monate mehr Zeit haben, sich umzustellen. Auch die Hotellerie begrüßt die Schonfrist.
Beim Online-Banking gilt hingegen bereits seit Mitte September die Pflicht zur sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung. Auslöser für die Veränderungen ist die Zahlungsdienstleiste-Richtlinie der EU (Payment Services Directive/PSD2). Beim Einkauf mit Karten im Geschäft ändert sich hingegen nichts.
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