Neues Gesetz

Das ändert sich jetzt bei der Kinderbetreuung

Steiermark
17.10.2019 07:00

Seit Dienstag hat die Steiermark neue Bestimmungen für Kinderkrippen und Kindergärten: Die Regelungen des so genannten Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes wurden im Landtag beschlossen und treten im Herbst 2020 in Kraft. Wir haben die zuständige Landesrätin Ursula Lackner gefragt, worauf sich Eltern und Pädagogen künftig einstellen müssen.

Was sind die Vorteile des neuen Kindergartengesetzes?
„Es soll mehr Qualität, mehr Flexibilität, weniger Verwaltungsaufwand in den Alltag der Kinderkrippen und Kindergärten bringen“, ist SP-Bildungslandesrätin Ursula Lackner überzeugt.

Was müssen die Eltern künftig beachten?
Es gibt Verbesserungen für die Eltern: So können die Kindergärten nun eine flexible Nachmittagsbetreuung einrichten, auch wenn am Standort nur halbtägige Betreuung angeboten wird. Auch wird der Kinderkrippenbesuch flexibler: Mussten die Kinder bisher zumindest vier Tage pro Woche anwesend sein, reichen nun schon drei. Noch ein wichtiger Punkt: „Kinder mit Masernimpfung werden bei der Aufnahme bevorzugt“, erklärt Ursula Lackner.

Was ändert sich für die steirischen Pädagogen?
Es gibt Vereinfachungen in der Bürokratie: Wer einen Kindergarten oder eine Krippe leitet, wird künftig stundenweise von der Kinderbetreuung freigestellt, damit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben nicht nebenbei erledigt werden müssen. Außerdem richtet das Land einen Pool mit zusätzlichem Personal ein, das in Einrichtungen mit hohem Betreuungsaufwand aushilft.

Wie hoch ist das aktuelle Landesbudget für den Kindergarten- und Krippenbereich?
Das Gesamtbudget beträgt 130 Millionen Euro, 110 Millionen davon fließen in die Personalförderung. „Darüber hinaus haben wir in der Steiermark seit 2015 über 100 Millionen Euro in den Kindergarten-Ausbau und in 3500 neuen Plätze investiert“, so die Politikerin.

Kommen Mehrkosten auf das Land Steiermark zu?
Die Verwaltungs-Freistellung der Leiter kostet 6,6 Millionen Euro, vier übernimmt das Land, den Rest steuern Gemeinden bzw. Trägervereine bei.

Müssen die Eltern jetzt mehr zahlen?
Die sozial gestaffelten Elternbeiträge für den Kindergarten bleiben unverändert, auch bei den Beiträgen in den Krippen sieht das Gesetz keine Änderung vor.

Werden die Gruppen auch verkleinert?
„Kleinere Gruppen sind pädagogisch wichtig, bedeuten aber einen Verlust an Betreuungsplätzen und enorme Investitionen in zusätzliche Einrichtungen und Personal. Das ist finanziell nur gemeinsam mit dem Bund zu bewältigen“, so Lackner.

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