Testeinkäufe:

Jeder achte Betrieb gibt Minderjährigen Alkohol

Oberösterreich
17.10.2019 15:30

Der Schutz der Jugendlichen vor Alkohol hat in Oberösterreich einen hohen Stellenwert. Ob Gastrobetriebe und Shops die Altersbeschränkung bei der Alkoholabgabe einhalten, wird alljährlich durch Testeinkäufe überprüft. Rund 417 von geplanten 1160 wurden heuer bereits durchgeführt und sie brachten gute Ergebnisse.

Drei Branchen - Lebensmittel-, Einzelhandel, Tankstellenshops und Gastronomiebetriebe - werden jedes Jahr getestet, ob sie die Jugendschutzbestimmung einhalten. Das Linzer Institut für Suchtprävention schickt dazu minderjährige Einkäufer in die Shops: „Der Jugendliche nimmt eine Flasche Wodka, geht zur Kassa, will zahlen“, erklärt Christoph Lagemann, Institutsleiter, den Vorgang. Lässt sich der Verkäufer einen Ausweis zur Alterskontrolle zeigen? Nicht alle tun das.

Mut zur Kontrolle gestiegen
Von 417 Testeinkäufen, die heuer schon durchgeführt wurden, gab es in „nur“ 50 Betrieben Verkäufer, die das Alter beim jungen Kunden nicht überprüften: „Ein Rückgang der Abgabenquote um 12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr“, bilanziert Lagemann zufrieden - siehe Interview.

Auch Tabakabgabe wird getestet
Insgesamt gab jeder achte getestete Betrieb gebrannten Alkohol im Rahmen von Testkäufen an Minderjährigeab. Im Lebensmittelhandel erfüllten 88,1 Prozent das Jugendschutzgesetz, besonders gut schnitten Tankstellenshops mit 91,7 Prozent ab. Die meisten „schwarzen Schafe“ gab es bei Gastro-Betrieben, in denen Jugendliche gerne verkehren, auch hier wurde tagsüber getestet. Aber es hielten sich nur 80,9 Prozent an die Bestimmungen.Die Tests laufen übrigens bis Jahresende weiter, auch die (verbotene) Abgabe von Tabak an unter 18-Jährige wird auf die Probe gestellt.

Maßnahme ist besser als jede Broschüre
Christoph Lagemann ist Suchtexperte bei Pro Mente OÖ, das die Testkäufe im Auftrag des Landes seit 2013 durchführt. Er findet: „Die Maßnahme ist besser als jede Broschüre. Und sie spricht sich natürlich herum.“

„Krone“: Was ist das Ziel der Testeinkäufe?
Wir schaffen damit für das wichtige Thema Jugendschutz das nötige Bewusstsein.

„Krone“: Wissen die Betriebe schon, dass es das gibt?
Es spricht sich natürlich herum, die Verkäufer werden sensibilisiert. Es wird von den Betrieben auch nicht als Schikane gesehen, nur einige wenige Wirte haben kein Verständnis dafür.

„Krone“: Wird Nicht-Einhaltung der Regelung bestraft?
Nein, beim ersten Mal nicht, sondern ein Betreuer sucht das klärende Gespräch mit Verkäufer und Betrieb.

Elisabeth Rathenböck, Kronen Zeitung

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