Wegweisung aus Wohnung

Jamal A. (33) musste zu Anti-Gewalt-Training

Oberösterreich
15.10.2019 18:25

Immer neue brisante Details kommen nun über Jamal A., den Messer-Täter von Wullowitz, ans Tageslicht. Erst am Dienstagnachmittag wurde bekannt, dass der 33-Jährige bereits mehrfach ins Visier der Polizei geraten war, auch wegen gewalttätgen Verhaltens. Auch ein Anti-Gewalt-Training war ihm auferlegt worden.

Insgesamt viermal war der Afghane polizeilich aufgefallen. Einmal, als er „auffällig aus dem Koran vorlas“, wie Oberösterreichs Landespolizeidirektor Andreas Pilsl bekannt gab. Dann kam es in einer Volkshochschule zu einer Rauferei mit einem weiteren Anwesenden, dabei soll es um das Trinken von Alkohol gegangen sein. Auch eine Sachbeschädigung dürfte auf das Konto des 33-Jährigen gehen.

Video: Pressekonferenz der Polizei

Wegweisung nach häuslicher Gewalt
Und schließlich dürfte er im Mai 2019 gegen seine Frau gewalttätig geworden sein, worauf er eine zweiwöchige Wegweisung ausgesprochen bekam, wie Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) erklärte. Trotz umfassender Unterstützung habe die Betroffene aber von einer Anzeige abgesehen und sei auch nicht übersiedelt. Wie seitens der Polizei betont wurde, hätte jedoch keines der vier Delikte die Voraussetzungen für eine Festnahme des Verdächtigen geliefert.

An Anti-Gewalt-Training teilgenommen
Der zuständigen Stelle für die Grundversorgung (GVS) lägen keine Verurteilungen des Verdächtigen vor, so Anschober. Allerdings habe die GVS Jamal A. im heurigen September einem Anti-Gewalt-Training zugewiesen. An den ersten Einheiten habe er auch teilgenommen.

Asylantrag in erster Instanz abgelehnt
Nach Österreich gelangt war Jamal A. am 11. Juli 2015, und zwar „schlepperunterstützt“, so der Landespolizeidirektor. Kurz darauf hatte der Mann einen Asylantrag gestellt, am 21. August 2015 kam er in das Quartier nach Wullowitz. Dort blieb er bis zum Juni 2017. Dann bekam er vom Betreuer, dem Roten Kreuz, eine Privatverzugsbewilligung - er durfte also in eine eigene Wohnung einziehen. Seit dem 26. Juni 2018 ist sein in erster Instanz abgelehnter Asylantrag beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

„Schlechte Arbeitssituation“
Das tatsächliche Motiv für die Bluttaten ist noch immer Gegenstand von Ermittlungen. Jedoch dürfte die schlechte Arbeitssituation des 33-Jährigen - er wollte auch bei einem Integrationsprojekt mitwirken - zur Unzufriedenheit des Verdächtigen beigetragen haben. Bislang wurde Jamal A. noch nicht zu den blutigen Vorfällen einvernommen. Was ihn tatsächlich dazu trieb, mit einem Messer auf zwei Menschen einzustechen, wird nur der 33-Jährige selbst beantworten können. Eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel oder Ähnliches wird seitens der Polizei jedenfalls ausgeschlossen.

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