30 Mietwagen-Unternehmen reichen mit Unterstützung der Wiener NEOS beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die beschlossene Taxi-Novelle ein. „Die Novelle ist in Wahrheit eine ,Lex Taxi‘, die ausschließlich dem Konkurrenzschutz dient, und somit verfassungswidrig“, sagt Anwalt Wolfram Proksch.
Der Rechtsanwalt ist überzeugt, dass das von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossene Gelegenheitsverkehrsgesetz einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten wird. Und zwar gleich in mehreren Punkten:
„Der ,Schutz‘ gilt nicht den Kunden, sondern den Taxifahrern“, so das Fazit von Rechtsanwalt Proksch.
Privilegien für Taxler, wie die Nutzung der Busspur, werden aber nicht für Mietwagen geöffnet, kritisiert Neos-Wien-Chef Christoph Wiederkehr und ortet in der Causa ein „Diktat des Taximonopols.“
Maida Dedagic, Kronen Zeitung
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