Streit vor Heiligabend

Ehefrau in Badewanne ertränkt: Nicht schuldfähig

Wien
15.10.2019 05:51

Ein 53-Jähriger, der am 23. Dezember 2018 in Wien-Donaustadt seine Ehefrau in der Badewanne ertränkt haben soll, bekommt keinen Mordprozess. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der pensionierte Krankenpfleger im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft hat daher seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Der von der Anklagebehörde beigezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann, der den Mann eingehend untersucht hat, kommt in seiner Expertise zum Schluss, dass der 53-Jährige an einer schweren paranoiden Schizophrenie leidet. Geprägt von einer „Wahndynamik“ ging der Mann offenbar davon aus, dass seine 51 Jahre alte Frau eine außereheliche Affäre unterhielt. Er kontrollierte sie, stellte sie immer wieder wegen ihres angeblichen Fremdgehens zur Rede.

Nach Mord stundenlang geschlafen
Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte der Mann erklärt, seine Frau habe im Badezimmer endlich zugegeben, Sex mit einem anderen Mann gehabt zu haben. Da habe er sie gestoßen. Anschließend habe sie sich ein Bad eingelassen, sich in die Wanne gelegt und ihn angeschrien. Da habe er sie unter Wasser gedrückt. Als die Frau kein Lebenszeichen mehr von sich gab, sei ihm schwindlig geworden. Deshalb habe er sich geduscht, danach hingelegt und stundenlang geschlafen.

Suizid vorgetäuscht
Mit einer Haarschere hatte der Mann der zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Frau auch einen Schnitt am Handgelenk zugefügt. Möglicherweise wollte er damit einen Suizid vortäuschen. Der an den Tatort gerufene Gerichtsmediziner bemerkte jedoch eine Kopfverletzung an der Leiche, sodass sogleich von Mordverdacht ausgegangen wurde.

„Hochgefährliches Aggressionspotenzial“
Laut Psychiater ist der 53-Jährige krankheitsuneinsichtig und fühlt sich gesund. In Verbindung mit einem „hochgefährlichen Aggressionspotenzial“ des Betroffenen leitet der Sachverständige daraus eine ungünstige Zukunftsprognose ab, zumal es „niemanden gibt, der in irgendeiner Form eine soziale Kontrolle auf ihn ausüben könnte“, wie es in dem Gutachten heißt.

Mit dem Unterbringungsantrag wird sich ein Schwurgericht am 15. November auseinandersetzen. Der 53-Jährige wird von Verteidigerin Astrid Wagner vertreten.

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