„Menschlichkeit fehlt“

Krebspatientin: Stornogebühr sorgt für Emotionen

Reisen & Urlaub
15.10.2019 06:02

Für Aufregung hat jener „Krone“-Bericht gesorgt, wonach eine 34-jährige Niederösterreicherin im Internet ein Chalet in Salzburg gebucht hatte und aufgrund einer überraschenden Krebsdiagnose stornieren musste. Denn der Hotelbetreiber pochte auf die Hälfte der Kosten, die in diesem Fall 2500 Euro betrugen. Nach Intervention von Konsumentenschützern waren noch immer 1800 Euro fällig, obwohl die Unterkunft für diesen Zeitraum sofort wieder vermietet worden sei. Schließlich hat Frau K. das Geld überwiesen. Das Echo auf diesen Bericht war auch im Internet gewaltig, und so ist eine heiße Diskussion in Österreich über Stornobedingungen entbrannt.

„Dafür gibt es Stornoversicherungen“, meinen viele. Andere beklagen, dass die Menschlichkeit in einem solchen Fall auf der Strecke bleibe. Etliche Leser sind empört, dass in diesem Fall der Betreiber doppelt abkassiert. „Aber eines kommt mir trotzdem nicht ganz korrekt vor. Durch die erfolgte Neuvermietung ist dem Hotelier ja kein finanzieller Schaden entstanden, wenn ich das richtig verstehe. Darum ist meiner Ansicht nach nicht ganz einzusehen, warum er doppelt kassiert, also einmal die Stornokosten und einmal die Neuvermietung“, kritisiert ein krone.at-User.

„Krebs ist kein Beinbruch“
„Ich weiß, wovon ich rede, 2018 hat meine Frau die Diagnose bekommen, wir haben ohne Wenn und Aber das Geld zurückerstattet bekommen, wir waren auch in Salzburg, in einem Hotel mit Herz. Krebs ist kein Beinbruch!“, schreibt ein anderer Leser.

Während es bei einzelnen Hotelbuchungen kein allgemeines kostenloses Rücktrittsrecht gibt, sieht das bei gebuchten Pauschalreisen anders aus. Hier können Kunden jederzeit gegen Zahlung einer Stornogebühr ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Aber selbst wer eine Versicherung abschließt, muss genau studieren, unter welchen Bedingungen sie einspringt.

Das sollten Sie beachten:
Hotelbuchungen über Internetplattformen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit - aber wie sieht es aus, wenn man eine Reise kurzfristig absagen muss? Die „Krone“ hat mit AK-Konsumentenschützerin Emanuela Prock darüber gesprochen.

„Krone“: Frau Mag. Prock, wie sieht es rechtlich aus, wenn ich eine gebuchte Reise nicht antreten kann?
Emanuela Prock: Es gibt kein allgemeines kostenloses Rücktrittsrecht. Einige Hotels bieten freiwillig Stornomöglichkeiten an, indem sie einen Stichtag festsetzen. Ist dieser verstrichen, kann man auf eine Kulanzlösung hoffen. Dabei handelt es sich um keinen Rechtsanspruch.

Im Fall einer Krebspatientin, die ein Chalet gebucht hatte, ergaben Recherchen, dass die Unterkunft für diesen Zeitraum wieder vermietet wurde.
Wenn der Betreiber die Unterkunft im gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen weitervermieten konnte, entsteht kein Schaden. Das kann man der Forderung entgegenhalten. Allerdings wird die Belegung schwer nachzuweisen sein.

Raten Sie zu einer Stornoversicherung?
Bei teuren Reisen ist sie eine Möglichkeit. Man muss sich die Bedingungen genau anschauen und vergleichen.

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