Sohn (5) starb

Tödlicher Unfall: Vater ohne Prozess verurteilt

Österreich
12.10.2019 14:17

Nach einem tödlichen Traktorunfall am Staatsfeiertag im Salzburger Flachgau, bei dem ein fünf Jahre alter Bub ums Leben kam, ist nun eine bedingte Haftstrafe gegen den Lenker ausgesprochen worden, dem 37 Jahre alten Vater des Kindes. Dieser hatte stark betrunken das nicht mehr zum Verkehr zugelassene Gefährt in Betrieb genommen und war auf der Heimfahrt verunglückt. Eine Gerichtsverhandlung bleibt dem Mann erspart.

Die zuständige Richterin machte von der selten angewandten Möglichkeit im Strafrecht mit dem Namen „Mandatsverfahren“ Gebrauch, der 37-Jährige muss daher laut Informationen der Salzburger „Krone“ nicht vor Gericht und sich wegen groß fahrlässiger Tötung verantworten. Das Strafmaß für den 37-Jährigen wurde durch eine schriftliche Strafverfügung ohne vorherige Gerichtsverhandlung auf neun Monate bedingte Haft festgesetzt.

Ein derartiges Vorgehen ist nur unter eng gesteckten Voraussetzungen möglich: So darf es sich u.a. beim Delikt nicht um ein Verbrechen, sondern „lediglich“ um ein Vergehen handeln. Der Angeklagte muss vollumfänglich geständig sein. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens müssen zur Beurteilung aller für die Schuld- und Straffrage entscheidenden Umstände ausreichen und die Staatsanwaltschaft muss die Erlassung einer Strafverfügung beantragen. Im vorliegenden Fall sind diese Voraussetzungen allesamt erfüllt.

Söhne fuhren auf Kotflügeln mit
Zum Unfall war es nach einer Maifeier in der Gemeinde Thalgau im Salzburger Flachgau gekommen. Der 37-Jährige hatte sich stark betrunken an das Steuer des Oldtimer-Traktors gesetzt, seine beiden Söhne im Alter von drei und fünf Jahren fuhren ebenfalls mit und saßen auf Sitzen auf den beiden Kotflügeln.

Auf der Wasenmoosstraße kam das Fahrzeug aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab und stürzte rund fünf Meter über eine Böschung. Der Traktor kam auf den Sitzen zu liegen. Während der Vater und der Dreijährige beim Unfall unverletzt blieben, kam für den fünf Jahre alten Buben jede Hilfe zu spät. Ein durchgeführter Alkotest beim Vater der Kinder sollte 1,62 Promille ergeben.

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