Doch kein Abschied

Kronprinzessin Mary bleibt in der Schweiz

Adabei
10.10.2019 09:42

Prinz Christian, Prinzessin Isabella und die Zwillinge Prinzessin Josephine und Prinz Vincent von Dänemark werden im kommenden Jahr eine Schule in der Schweiz besuchen. Dabei sind sie nicht auf sich allein gestellt und müssen nicht - wie es zuvor geheißen hatte - Abschied von ihrer Mama Kronprinzessin Mary nehmen. 

Wie das dänische Königshaus am Donnerstag auf seiner Webseite mitteilte, werden die Kinder von Kronprinzessin Mary und Kronprinz Frederik zu Beginn des kommenden Jahres die „Lemania-Verbier International School“ in der Schweiz besuchen.

Zwölf Wochen in der Schweiz
Der Aufenthalt dort solle nur zwölf Wochen dauern. Danach kehren die Kinder an ihre Schule Tranegaard in Stockholm zurück.  Es hatte zuvor Schlagzeilen gegeben, dass es an der bisherigen Schule der Kinder zu gewalttätigen Übergriffen gekommen sein soll. Schüler sollen gewürgt worden sein.

Die Kronprinzessin bleibt in der Schweiz
In der Mitteilung heißt es weiter: „Ihre königliche Hoheit, die Kronprinzessin, wird in dieser Zeit hauptsächlich bei den Kindern in der Schweiz bleiben. Seine königliche Hoheit, der Kronprinz, wird bei der Familie sein, wann immer das Programm des Kronprinzen ihm die Zeit dazu lässt.“ Wegen der Schule der Kinder werden die offiziellen Aktivitäten der Kronprinzessin in Dänemark eingeschränkt sein. 

Mit dem Schulaufenthalt möchte das Kronprinzenpaar seinen Kindern eine gemeinsame Erfahrung in einem internationalen Umfeld ermöglichen. Mary, die derzeit mit Frederik auf Staatsbesuch in Frankreich ist, erklärte dort vor Medienvertretern: „Es stimmt, das ist was wir planen. Wir sehen das als Geschenk für unsere Kinder, dass sie das zusammen erleben können. Ein Geschenk, das sie den Rest des Lebens begleiten wird.“

Vertreterin der Königin
Vergangene Woche hat Königin Marghrete II. Kronprinzessin Mary zu ihrer Vertreterin ernannt. Die 47-Jährige kann nun, genau wie ihr Mann Kronprinz Frederik, Amtsgeschäfte für die 79-jährige Monarchin erledigen, wenn diese etwa wegen einer Auslandsreise oder einer Krankheit verhindert sei.

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(Bild: kmm)



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