Michelle erstochen

Urteil: 13,5 Jahre Haft für Mord an Freundin (16)

Oberösterreich
09.10.2019 21:32

Im Prozess um die Bluttat an der 16-jährigen Michelle im Dezember 2018 im oberösterreichischen Steyr ist am Mittwoch im dortigen Landesgericht der Freund des Mädchens, ein 18-jähriger Afghane zu 13,5 Jahren wegen Mordes verurteilt worden. Saber A. hatte seine 16-jährige Freundin in deren Kinderzimmer mit einem Messerstich getötet. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Richter schwieg der heute 18-Jährige - zum Tatzeitpunkt war er erst 17 - noch eiserner als am Tag zuvor. Allerdings ließ das Gericht mehrere Audiodateien abspielen, die auf dem Handy des Angeklagten bzw. jenem des Opfers gespeichert waren. Einige davon waren gelöscht und von den Kriminalisten rekonstruiert worden.

„Hasse dich schon so lange“
Auf jenen vom Nachmittag des Tattages waren sowohl der Angeklagte als auch - vor allem - seine Freundin zu hören. Aus den teils abgerissenen Gesprächen lässt sich schließen, dass die 16-Jährige sich trennen wollte. In einer vom Richter als „das letzte Lebenszeichen“ bezeichneten Aufnahme sagt sie unter anderem: „Ich hasse dich schon so lange.“

Weitere Audiodateien wurden erst ab 21.30 Uhr aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen den Ermittlungsergebnissen zufolge bereits tot. Auf diesen Aufnahmen ist nur der Angeklagte zu hören, wie er - laut Übersetzung - weinend unter anderem sagt: „Ich habe einen Mord gemacht“, „Gott vergibt mir nicht“ und „Ich entschuldige mich“. Der Afghane lauschte seiner eigenen Stimme mit hängendem Kopf und auf den Boden gerichtetem Blick, wollte aber nichts dazu sagen.

Angeklagter spricht von Unfall
Am 8. Dezember 2018 soll der Beziehungsstreit derart eskaliert sein, dass der 18-Jährige seine Freundin mit einem Messerstich in die Lunge tötete. Er sagt, es sei nur ein Unfall gewesen. Er sei betrunken gewesen. Als ihn seine Freundin gebeten habe, ihm das Messer zu reichen, weil sie einen Verband an ihrem Fuß wechseln wollte, sei ihm schwindelig geworden. Er sei gestürzt und habe sie mit der Klinge getroffen, lautete seine Version.

Der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli meinte dazu: „In der Gerichtsmedizin kann man wenig ausschließen, aber das kann man ausschließen.“ Denn bei einem Ohnmachtsanfall könne man die Muskeln nicht ausreichend anspannen, um einen so wuchtigen Stich auszuführen, der sogar eine Rippe durchstoße, wie im vorliegenden Fall, erklärte er sinngemäß.

Die Geschworenen befanden den Mann einstimmig des Mordes für schuldig. Das Gericht hielt bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren eine Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren für angemessen. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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