Landwirtschaftskammer

Ausreden bei Ziegen-Skandal und Ruf nach Rücktritt

Oberösterreich
09.10.2019 08:00

Die Aufregung rund um einen Ziegenzüchter, der kranke Ziegen verkauft haben soll, reißt nicht ab. Die Landwirtschaftskammer sagt, nicht für den Verband zuständig zu sein. In den Statuten des Zuchtverbandes heißt es aber, dass die Kammer die Möglichkeit habe, jederzeit Einsicht zu nehmen. Jezt wird beim Ziegen-Skandal ein Rücktritt der Führung gefordert.

„Der Ziegenverband agiert völlig autonom, wir haben rechtlich nicht die Möglichkeit, diesen genauer zu kontrollieren“, sagte Karl Grabmayr (VP), Vizepräsident der Landwirtschaftskammer. Auch der Vorsitzende des Kontrollausschusses der Landwirtschaftskammer, Alois Ganglmayr (FP), äußert sich jetzt zur Causa: „Ich habe mich mit dem Fall des betroffenen Bauern auseinandergesetzt und mich über meine Sachbearbeiter bei der Kammer und bei der Kammerdirektion informiert, welche Rechte zur Prüfung des Verbandes ich habe. Dort ist mir mitgeteilt worden, dass eine Kontrolle nicht möglich ist. Ich habe kein Problem damit, wenn der Fall jetzt von den Behörden geprüft wird.“ Auf ihn wirke es jedoch auch „grotesk“, was in den Statuten des Ziegenverbandes geschrieben steht, er habe dies nicht gewusst. In den Statuten der Kammer werde dies nicht so angeführt.

„Rücktrittsreif“
Der geschädigte Bauer, Wolfgang Mayrhuber aus Taufkirchen an der Trattnach, fühlte sich von der Kammer im Stich gelassen. Er habe seit der Lieferung der an Pseudotuberkulose erkrankten Ziegen im Jahr 2016 Finanzprobleme. Auch Hannes Winklehner (UBV), der stellvertretende Vorsitzende des Kontrollausschusses der Kammer, meldet sich beim Ziegen-Skandal zu Wort: „Die Ausreden der Landwirtschaftskammer sind erfunden. Daher fordere ich die Führung auf, zu handeln oder zurückzutreten.“

Ermittlungen laufen
Gegen den beschuldigten Ziegenzüchter wird wegen schweren Betruges ermittelt. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In den Statuten des Ziegenverbandes heißt es:
Der Landwirtschaftskammer für OÖ steht das Recht zu, die Tätigkeit des Verbandes dahingehend zu überwachen, dass diese mit den Aufgaben der Landwirtschaftskammer in Einklang steht. Sie ist weiters berechtigt, jederzeit in alle Bücher, Schriften und sonstigen Unterlagen des Verbandes Einsicht zu nehmen, sowie von seinen Organen Auskünfte über alle Verbandsangelegenheiten zu erlangen; ebenso ist die Landwirtschaftskammer für OÖ berechtigt, die finanzielle Gebarung des Verbandes durch ihre Revisionsorgane überprüfen zu lassen. Zu den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist die Landwirtschaftskammer OÖ rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. Der LK OÖ steht auch das Recht zu, die Einberufung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu verlangen und an Sitzungen teilzunehmen.

Lisa Stockhammer, Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele