Dschihad-Prozess

„Angst um die Familie“: Zeugen verweigern Aussagen

Steiermark
08.10.2019 12:09

Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Dschihadisten ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt worden. Die gebürtigen Türken müssen sich wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verantworten, einige wegen staatsfeindlicher Verbindung. Am sechsten Verhandlungstag wurden Zeugen gehört, die teilweise nicht sehr auskunftsfreudig waren

Die sechs Beschuldigten wurden nach wie vor streng bewacht, doch das war nichts gegen die Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf den ersten Zeugen. Der bereits als Mitglied einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig Verurteilte wurde von sechs Justizwachebeamten begleitet, seine Handschellen wurden nicht einmal während der Befragung entfernt.

In Syrien in beide Oberschenkel geschossen
Der 27-Jährige erklärte gleich zu Beginn, er werde aus Angst um sich und seine Familie nicht aussagen. „Sie haben bei Ihrem Prozess bereits ausgesagt“, erinnerte ihn die Richterin. Der Mann war nach Syrien gegangen und hatte sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Bei Kämpfen wurde ihm in beide Oberschenkel geschossen. Zur Behandlung kam er wieder nach Österreich, wo er nach wie vor medizinisch betreut wird.

„Ich will mit niemandem etwas zu tun haben“
Er weigerte sich, auch nur zu sagen, ob er einen der Beschuldigten kennen würde. „Ich will mit niemandem etwas zu tun haben“, wehrte er ab. „Haben Sie Angst vor den Angeklagten?“, wollte die Richterin wissen. „Darüber will ich nicht reden, ich möchte in dieser Verhandlung nicht aussagen“, betonte der Zeuge.

„Kennen Sie jetzt jemanden oder nicht?“, fragte die Vorsitzende erneut. „Ich will nicht aussagen.“ „Ich will auch vieles nicht. Glauben Sie, es macht mir Spaß, diese Verhandlung zu führen?“, wurde es der Richterin langsam zu bunt.

Auch die Drohung einer Anzeige zeigte wenig Wirkung. „Der Staatsanwalt hat genug Arbeit, er braucht nicht noch ein zweites Verfahren mit Ihnen“, mahnte die Richterin. „Für ihn habe ich Zeit“, warf der Ankläger trocken ein.

Strafe wegen falscher Beweisaussage droht
Nachdem der Zeuge wieder abgeführt worden war, wurden seine Angaben, die er bei seinem Prozess gemacht hat, verlesen. „Was heißt für Sie Jihad?“, war eine der Fragen. „Man soll sich bemühen, ein besserer Mensch zu werden“, lautete damals seine Antwort. Er wurde zu zwölf Jahren verurteilt, wegen falscher Beweisaussage könnte jetzt noch eine Strafe dazukommen.

Verschlossene Zeugen
Unter den Zeugen ist auch der Bruder jenes Mannes gewesen, der sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte und beim Kampf in Syrien schwer verletzt worden war. Der Verurteilte wurde als Zeuge geladen, sagte aber trotz Androhung eines Verfahrens wegen falscher Beweisaussage nichts. 

Sein Bruder gab sich zwar vordergründig aufgeschlossener, sagte aber auch nicht viel. Er war als 14-Jähriger hin und wieder beim Unterricht in diversen radikalen Glaubensvereinen dabei gewesen. Den Erstangeklagten, der als Prediger im Linzer Glaubensverein Rahmet tätig war, erkannte er unter den Beschuldigten. Der mittlerweile 21-Jährige gab zu, ihm zugehört zu haben.

„Weiß ich nicht, das ist lange her“
„Was waren die Themen?“, fragte die Richterin. „Das weiß ich nicht, das ist lange her.“ Die Vorsitzende probierte es weiter: „Über den Jihad in Syrien?“ „Nein“ „Radikaler Islamismus?“ „Nein“ „Hat er für den Kampf in Syrien geworben?“ „Nein“.

Der Zeuge war auf einem Video zu sehen, wo er als Jugendlicher im IS-Shirt mit einem anderen ringt. „Woher hatten Sie das Shirt?“, wollte die Richterin wissen. „Keinen Plan“. „Was glauben Sie, wer Ihren Bruder derart radikalisiert hat, dass er nach Syrien gegangen ist?“ „Weiß nicht, keinen Plan.“

Den Staatsanwalt interessierte noch, ob kein Lehrer etwas dabei gefunden habe, dass der damalige Schüler in Wien mit dem IS-Shirt auch zum Unterricht erschienen war. „Das war ein islamisches Privatgymnasium“, meinte der Zeuge.

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