Bleibt bei Diversion

Heeresboot-Drama: Justiz ermittelt nicht mehr

Niederösterreich
07.10.2019 14:29

Der Unfall mit einem Bundesheerboot auf der Donau bei Hainburg in Niederösterreich im September 2018 wird keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen haben. Nach der Diversion für den 33-jährigen Lenker des Wasserfahrzeuges wies das Landesgericht Korneuburg den Fortführungsantrag in Bezug auf Versagen in der Rettungskette ab.

Ereignet hatte sich der folgenschwere Unfall am 1. September 2018 im Rahmen des Girls‘ Camp. Dabei handelte es sich um ein Schnupperwochenende des Bundesheeres. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen - acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten - besetzt, als es kenterte.

Zwei Frauen, die unter das Wasserfahrzeug geraten waren, wurden erst nach 39 bzw. 45 Minuten befreit. Die Teilnehmerinnen im Alter von 18 und 22 Jahren mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen. Über ihren Gesundheitszustand gab es auf Wunsch der Angehörigen keine weiteren Informationen.

Fortführungsantrag eingestellt
Ein Verfahren in Bezug auf ein allfälliges Versagen in der Rettungskette wurde Mitte Mai eingestellt. Ein Opferanwalt stellte einen Fortführungsantrag, der nunmehr von einem Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg abgelehnt wurde. Nach Angaben eines Gerichtssprechers mangelte es an der Kausalität. „Selbst wenn die Rettungskette zu hundert Prozent funktioniert hätte, wäre es bei den Opfern zu einem großen Sauerstoffmangel gekommen“, somit liege „kein strafbares Verhalten“ vor, hieß es am Montag.

Disziplinarverfahren gegen Unteroffizier läuft
Für den Unteroffizier stehen berufliche Konsequenzen im Raum. Ein im Mai eingeleitetes Disziplinarverfahren laufe weiterhin, sagte Bundesheersprecher Michael Bauer. Änderungen soll es bei ähnlich gelagerten Terminen wie dem Girls‘ Camp geben.

Bei einem sogenannten Wassergipfel seien 14 Empfehlungen ausgesprochen worden, die „zum Teil auch schon umgesetzt“ wurden, betonte Bauer. Dazu gehört unter anderem, dass es künftig bei Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit zusätzliches Rettungspersonal geben soll. Außerdem soll das Verhalten beim Kentern eines Bootes künftig in die Soldaten-Ausbildung aufgenommen werden.

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