Mit der Stiefschwester

Teenager wegen verbotener Doktorspiele vor Gericht

Salzburg
04.10.2019 16:38

Ein 15-Jähriger hat sich am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten müssen. Der geständige Bursche soll von Juni 2018 bis Jänner 2019 im Alter von 14 Jahren mehrmals Sex mit einer Zwölfjährigen gehabt haben. Er erhielt eine nicht rechtskräftige Diversion.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Strafrichterin Verena Wegleiter hat entschieden, dass das Strafverfahren gegen den bisher unbescholtenen Salzburger unter Bestimmung einer zweijährigen Probezeit vorläufig eingestellt wird. Es wurde zudem eine Bewährungshilfe angeordnet. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Angeklagte erklärte, er habe damals nicht gewusst, dass sexuelle Handlungen - in diesem Fall ging es um Oralverkehr - mit einer Zwölfjährigen strafbar sei. „Sonst hätte ich das nicht getan. Sie hat immer ‘ja‘ gesagt.“ Er sei zwar in der Schule und auch von den Eltern aufgeklärt worden, die rechtliche Seite sei aber dabei nicht erwähnt worden. Er habe mit dem Mädchen eine kurze Beziehung gehabt, mit ihr „Händchen gehalten und gekuschelt“.

Die Angaben des Mädchens, wonach er Druck ausgeübt hätte, indem er „irgendetwas ihrer Mutter“ erzählen würde, wenn sie nicht mitmache, stimme nicht, beteuerte der Beschuldigte. „Sie hat freiwillig mitgemacht.“ Bei der Zwölfjährigen handelt es sich um die Tochter der neuen Lebensgefährtin seines Vaters.

Verteidiger Sebastian Kinberger hatte auf Freispruch plädiert. Die Eltern hätten von der Beziehung gewusst, dies aber nicht verhindert und auch nicht die Gesetzeslage zur Sprache gebracht. Die Mutter des Mädchens habe zu ihrer Tochter gesagt, sie müsse aufpassen, um nicht schwanger zu werden, sagte der Anwalt.

Der Bursche sei sexuell neugierig gewesen, erklärte der Verteidiger und verwies auf den geringen Altersunterschied der beiden. Bei dem damals 14-Jährigen sei auch kein latentes Unrechtsbewusstsein vorhanden gewesen, entgegnete Kinberger der Staatsanwältin. Er sei knapp 14 Jahre alt und über die rechtliche Altersgrenze nicht informiert gewesen, auch die Eltern hätten nicht Bescheid gewusst. Die Staatsanwältin meinte jedoch, dem Angeklagten habe damals bewusst sein müssen, dass es sich bei der Elf-beziehungsweise Zwölfjährigen ja noch um ein Kind handelte und „sie noch zu jung ist“.

Der Schöffensenat begründete die Diversion mit dem jungen Alter des Burschen, seiner Unbescholtenheit und der Absolvierung einer Psychotherapie. Das Gericht ging von Freiwilligkeit vonseiten des Mädchens aus. Eine Diversion reiche aus, um ihn in Zukunft von Straftaten abzuhalten, erläuterte die Vorsitzende. Der Beschuldigte hat nahm die diversionelle Entscheidung an.

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