U-Haft verhängt

Aufgelauert, zugestochen: Opfer belastet Ex-Mann

Oberösterreich
04.10.2019 12:39

Nach der Attacke auf eine 35-Jährige mit einem Stanleymesser am Mittwoch im Stadtgebiet von Gmunden in Oberösterreich ist ihr 42-jähriger Ex-Mann ins Gefängnis eingeliefert worden. Er wurde vom Opfer, das trotz seiner schweren Verletzungen inzwischen befragt werden konnte, schwer belastet. Am Freitagnachmittag wurde U-Haft über den mutmaßlichen Täter verhängt.

Der Mann hatte sich nach der Attacke selbst gestellt, bestritt aber in seiner Einvernahme die Tat. Laut seiner Version habe die Frau das Messer mitgehabt und müsse sich selbst verletzt haben, als sie gemeinsam eine Böschung hinuntergestürzt seien. Möglich sei höchstens, dass er sie durch Abwehrhandlungen verletzt habe.

Dem steht die Aussage der Frau entgegen. Demnach habe sie in der Beziehung von Anfang unter tätlicher Gewalt gelitten. Deshalb habe sie im Herbst des vergangenen Jahres die Scheidung betrieben, heuer ist sie erfolgt. Ihr Ex-Mann habe sie daraufhin mit dem Umbringen bedroht, das habe sie aber nicht ernst genommen.

Lauerte Verdächtiger dem Opfer auf?
Am Mittwoch sei sie dem 42-Jährigen auf dem Weg zu ihrer Arbeit begegnet - sie vermutet, dass er ihr aufgelauert habe. Jedenfalls habe er Handschuhe angezogen, ein Messer gezückt, sie an den Haaren gepackt und gesagt: „Ich bringe dich jetzt um.“ Dann seien sie beide über eine Böschung gefallen. Als sie am Boden lagen, habe er auf sie eingestochen, bis er von einem Zeugen verjagt wurde.

Belastet wurde der Mann laut Staatsanwaltschaft auch von seinem Bruder. Dieser habe ausgesagt, der 42-Jährige habe ihn angerufen und gestanden, dass er seine Ex-Frau umgebracht habe. Er werde sich der Polizei stellen.

Schwerste Verletzungen am Hals
Das Opfer wurde mit einem Tapeten- oder Teppichmesser attackiert. Die Frau erlitt vier tiefe Schnittverletzungen am Hals, die bis zu fünf Zentimeter auseinanderklafften und 80 Prozent des Halses betreffen. Glücklicherweise war kein wichtiges Blutgefäß betroffen, sodass trotz der schweren Verletzungen zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr bestand.

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