Aus reiner Habgier?

Mordprozess: Mann soll seinen Vater erstickt haben

Steiermark
04.10.2019 16:43

In letzter Sekunde stoppte im Sommer des Vorjahres eine Grazer Staatsanwältin das Verbrennen einer Leiche in einem weststeirischen Krematorium. Die Obduktion ergab: Tod durch Ersticken, Fremdverschulden! In den Verdacht geriet der Sohn (55) des Verstorbenen aus Deutschland. Weil er es auf das Erbe abgesehen hatte?

„Guten Morgen, allerseits!“ - Freundlich begrüßt der Angeklagte (55) die Anwesenden im Gerichtssaal, zwei prall gefüllte Plastiktaschen im Gepäck. Kurz darauf klingen seine Töne aber schon rauer. Beim Beeiden der Geschworenen weigert sich der Deutsche aufzustehen („Jesus sagt, auf Gott zu schwören ist übel“) und lehnt auch gleich das Geschworenengericht ab. Es nutzt ihm aber nichts...

Tod durch Ersticken
„Das ist ungeheuerlich“, faucht der Angeklagte, der sich als Koryphäe in sämtlichen Bereichen bezeichnet, beim Anklagevortrag von Staatsanwältin Nora Lackner. Richtig ungeheuerlich ist aber das, was dem Mann vorgeworfen wird: Lackner war im Journaldienst, als die Polizei anrief. Sie solle bestimmen, ob eine Leiche, die bereits im Krematorium war, doch noch obduziert werden solle. Sohn und Stieftochter des Verstorbenen (82) sollen sich nämlich heftig ums Erbe gestritten haben. Die Juristin traf mit ihrer Entscheidung für eine Obduktion ins Schwarze: Es war Tod durch Ersticken!

Bis auf die Knochen abgemagerter Vater
Für sie kam als Verdächtiger nur der 55-jährige Sohn in Frage. Von Geldsorgen gebeutelt, war er auf das Erbe angewiesen. Den dementen Vater soll er im Haus eingesperrt, abgeschottet und geschlagen haben. Auf einem Video soll der 82-Jährige bis auf die Knochen abgemagert zu sehen sein. Ein Nachbar will einmal Hilfeschreie des gequälten Pensionisten gehört und blaue Flecken an ihm gesehen haben. Eine weitere Zeugin schildert, das Haus sei in einem verwahrlosten Zustand und der Deutsche mit der Pflege seines Vaters überfordert gewesen. 

„Ich habe meinen Vater unendlich geliebt!“
Das bestreitet der Angeklagte, er hätte das Opfer vor der Stiefschwester, die das Haus haben wollte, schützen wollen. Unendlich geliebt habe er seinen Papa und dieser ihn. Dass der Vater seinen Sohn als gefährlichen Kriminellen bezeichnet habe, leugnet der 55-Jährige. Wie denn die zahlreichen Verletzungen zustande gekommen sind, will der vorsitzende Richter wissen. Die Versionen klingen abenteuerlich. So soll der Vater immer wieder gestürzt sein, erklärt der Angeklagte die Serienrippenbrüche. Der alte Mann habe ihn einmal erstechen wollen, nur mit einem Griff an dessen Hals rettete er sich, daher die Halsverletzungen, schluchzt er immer wieder theatralisch.

Eine Einweisung in eine Anstalt ist beantragt. Fortsetzung im November.

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