Bahnbrechendes Urteil

EuGH: Facebook muss Hasspostings löschen

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03.10.2019 10:35

Erfolg für die frühere Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig gegen Facebook: Das soziale Netzwerk kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das EU-Recht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit zur Wirkung gelange, entschieden die EU-Richter am Donnerstag nach einer Klage Glawischnigs. Während diese das Urteil als „historischen Erfolg“ feiert, sieht Facebook Probleme für die Meinungsfreiheit.

Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt 2017 gegen das soziale Netzwerk angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als „miese Volksverräterin“ bezeichnet worden war. Das Oberlandesgericht Wien urteilte, dass der Konzern die entsprechenden Kommentare weltweit löschen und auch gleichlautende Beleidigungen offline nehmen muss. Der Oberste Gerichtshof schickte den Fall schließlich zum EU-Höchstgericht nach Luxemburg.

Gerichte können Facebook zur weltweiten Löschung von Postings zwingen
Die am Donnerstag gefällte Entscheidung des EuGH sorgt nun für weltweite Schlagzeilen und für Jubel bei Facebook-Kritikern. Denn das Urteil besagt, dass das Europarecht der Verpflichtung zur weltweiten Löschung von Hass-Postings nicht entgegensteht - dass aber andere internationale Regeln berücksichtigt werden müssen. Außerdem dürfen Online-Plattformen verpflichtet werden, auch wortgleiche Beleidigungen offline zu nehmen und - so das automatisiert möglich ist - auch sinngleiche Postings zu löschen.

Ob es wirklich dazu kommt, müssen aber die nationalen Gerichte entscheiden. Im österreichischen Anlassfall ist nun also der Oberste Gerichtshof am Zug, der über die Musterklage der früheren Grünen Parteichefin endgültig befinden muss.

„Historischer Erfolg für Persönlichkeitsschutz“
Glawischnig feierte den Richterspruch am Donnerstag als „historischen Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten“. Das Urteil in dem von ihr geführtem Musterverfahren biete eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden, oder über die Übles geschrieben werde. Diese Menschen wollten nämlich vor allem eine schnelle Löschung der entsprechenden Einträge.

Als historisch bezeichnete Glawischnig auch, dass die EU-Richter auch eine weltweite Löschung der Kommentare für Facebook nicht verwehrten. In Österreich seien solche Hass-Postings zwar geblockt worden, aber durch Umwege über andere Länder noch immer im Netz. Freilich müsse man sich die Durchsetzbarkeit einer weltweiten Verfügung noch anschauen, sagte die frühere Grünen-Chefin. Doch: Die EU trete durch das Urteil selbstbewusst gegen Internet-Giganten auf.

„Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz“
Glawischnigs Anwältin, Maria Windhager, begrüßte das Urteil als „Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz“. „Die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten wurde damit deutlich gestärkt: Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen.“

Auch die Klarstellung zur weltweiten Löschungsverpflichtung sei von weitreichender Bedeutung. „Facebook hat bis dato den inkriminierten Anlassartikel nur in Österreich gesperrt und schon damit laufend gegen die unstrittige Einstweilige Verfügung verstoßen“, erklärte Windhager. Das Urteil sei damit ein voller Erfolg für Glawischnig und die Grünen, die das Musterverfahren unterstützten.

Kogler: „Größte Hassplattform weltweit“
Grünen-Chef Werner Kogler hatte Facebook anlässlich der Vorlage der Klage beim EuGH im Jänner vergangenen Jahres als „derzeit größte Hassplattform weltweit“ bezeichnet. „Wenn wir hier erfolgreich sind, bedeutet das eine revolutionäre Änderung der Welt“, meinte er damals.

Facebook sieht Meinungsfreiheit in Gefahr
Problematisch sieht man das Urteil indes - wenig überraschend - bei Facebook. „Dieses Urteil wirft kritische Fragen zur Meinungsfreiheit und zur Rolle auf, die Internet-Unternehmen beim Monitoring, Interpretieren und Entfernen von Äußerungen, die in einem einzelnen Land illegal sein können, spielen sollen“, erklärte eine Facebook-Sprecherin. Das Urteil untergrabe zudem den langjährigen Grundsatz, das ein Land nicht das Recht habe, seine Gesetze zur Meinungsfreiheit einem anderen Land aufzuerlegen.

„Es öffnet auch die Tür für Verpflichtungen, die Internet-Unternehmen auferlegt werden können, Inhalte proaktiv zu überwachen und dann zu interpretieren, ob das ‘gleichbedeutend‘ mit dem für illegal erklärten Inhalt ist.“ Um dies „zurechtzurücken“ müssten die nationalen Gerichte sehr klare Definitionen erstellen, was „identisch“ und „gleichwertig“ in der Praxis bedeute. „Wir hoffen, dass die Gerichte einen angemessenen und maßvollen Ansatz wählen, um eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit zu verhindern“, sagte die Facebook-Sprecherin.

Urteil für Bürgerrechtsorganisation „überbordend“
Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works kritisierte das Urteil zur weltweiten Löschung von Postings als „überbordend“. In einer ersten Stellungnahme verwies die Organisation darauf, dass auch autoritäre Staaten ähnliche Regeln erlassen könnten, die zur Sperrung von Inhalten in Europa führen würden. Außerdem drohe „over-blocking“ durch automatisierte Filter, was auch Satire treffen könne.

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