„Hatte so einen Grant“

Eigene Mutter totgeprügelt: 17 Jahre Haft!

Kärnten
03.10.2019 13:22

Ein Kärntner (21) ist am Donnerstag von einem Schwurgericht in Klagenfurt wegen Mordes an seiner Mutter nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Geschworenen erkannten einstimmig auf Vorsatz, die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Richter Dietmar Wassertheurer verkündete anschließend die Strafe: 17 Jahre Haft.

Der Bursche wuchs nach Aussagen von Staatsanwältin und Verteidiger in schwierigen Verhältnissen auf. Der Vater trank, was letztlich auch zur Trennung der Eltern führte. Der Sohn machte seine Mutter dafür verantwortlich, daher gab es öfter Streit. Trotz Lernschwierigkeiten schaffte er, wie sein Verteidiger ausführte, eine Tischlerlehre mit Lehrabschluss, wurde danach aber arbeitslos. Das verschärfte die Spannungen im gemeinsamen Haushalt, bis es am 29. März zur Eskalation kam. Vor dem Richter legte er ein Geständnis ab. „Alles, was ich getan habe, tut mir furchtbar leid.“ Irgendwann sei „alles geplatzt“, eigentlich habe er das nicht gewollt.

Staatsanwältin Karin Schweiger beschrieb die furchtbare Tat: „Der Angeklagte hat so heftig auf das Opfer eingedroschen, dass sogar ihre Zahnprothese zerbrochen ist.“ Vor den Geschworenen saß dagegen ein junger Mann, der sich bemühte, besonders höflich zu sein. Der aufstand, als er Wassertheurer bestätigte: „Es war nicht menschlich, was ich getan habe. Ich habe die Mutter geliebt - aber sie mich nie. Und irgendwann war es bei mir aus ...“ 

„Zur Sicherheit“ gewürgt
Der Richter hielt dem Angeklagten entgegen, dass er bei seinen ersten Aussagen die Absicht, seine Mutter zu töten, ganz klar ausgedrückt hätte. Er zitierte aus dem Polizeiprotokoll, wo er zu den Schlägen, die er ihr versetzt hatte, sagte: „Ich habe sie in diesem Moment von ganzem Herzen gehasst.“ Fünf wuchtige Faustschläge versetzte er ihr, die Frau wollte flüchten. Er schnappte sich einen Holzschemel, den er selbst angefertigt hatte, und schlug ihr, wie er aussagte, „mit voller Wucht“ gegen den Hinterkopf. „Ich hasste meine Mutter zu diesem Zeitpunkt und wollte, dass sie stirbt.“ Insgesamt zwölf Mal schlug er mit dem Schemel zu. Laut Anklage war der 21-Jährige vor dem Schlafengehen noch einmal ins Zimmer seiner Mutter gegangen, um sich zu vergewissern, dass sie auch wirklich tot war. „Zur Sicherheit“ würgte er sie auch noch, dabei brach ein Teil ihres Kehlkopfes.

Vor Gericht relativierte er die Tötungsabsicht mehrfach und versuchte, die Handlungen auf seinen Rausch auszureden. „Da war ich grantig und habe meine Wut ausgelassen.“ Wassertheurer fragte dann, wie lange diese Wut schon in ihm gewesen sei. „Schon längere Zeit“, sagte der 21-Jährige. Ausgezogen sei er deshalb nicht, weil er weder Geld noch Wohnung gehabt habe. Er habe ständig nach Arbeit gesucht, aber keinen Job gefunden. Seine Mutter habe ihm nie geholfen, sondern ihn ständig nur beschimpft und als unfähig bezeichnet.

Der Richter hielt dem entgegen, dass er seine Mutter drei Monate vor der Tötung schon einmal geschlagen hatte und dafür auch verurteilt worden war. Trotzdem habe sie ihn wieder aufgenommen, sie habe ihm also sehr wohl geholfen. „Sie hat Sie aufgenommen, obwohl sie Angst vor Ihnen hatte.“

„Es war aus mit mir“
Staatsanwältin Karin Schweiger versuchte herauszufinden, was sich der Angeklagte gedacht hatte, als die Mutter nach den ersten Schlägen weinend davongekrochen sei und er damit reagiert hatte, noch härter auf sie einzuschlagen. „Weil ich so einen Grant gehabt habe, es komplett aus war mit mir, ich war ein anderer Mensch“, wiederholte dieser.

Einschlägige Vorstrafe
Die Geschworenen hatten sich einstimmig für vorsätzlichen Mord entschieden, Verteidiger Gernot Hobel hatte zuvor auf Totschlag plädiert. Richter Dietmar Wassertheurer erklärte, angesichts einer einschlägigen Vorstrafe - im Dezember 2018 hatte er seine Mutter schon einmal verprügelt - und aus generalpräventiven Erwägungen halte der Senat 17 Jahre Haft für angemessen, als mildernd galt lediglich das Geständnis. Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab. Der 21-Jährige erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele