Nach WTO-Urteil

Trumps Zollkeule trifft diese EU-Produkte

Ausland
03.10.2019 06:56

Nach dem WTO-Urteil gegen die EU wegen rechtswidriger Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus hat die US-Regierung nun eine acht Seiten lange Liste mit Produkten veröffentlicht, die von Strafzöllen betroffen sein werden. Die ab 18. Oktober geltenden Zölle sollen vor allem Produkte der Länder betreffen, die für die Airbus-Subventionen verantwortlich waren: Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien. Aber auch Produkte aus allen anderen EU-Ländern, darunter Österreich, sind laut einer vom Büro des Handelsbeauftragten veröffentlichten Liste betroffen.

Auf der Liste stehen Produkte wie Parmesan, Pecorino und Emmentaler genauso wie Kaffee, Muscheln, Kleidungsstücke, Messer oder Zangen. Einige der neuen Strafzölle - etwa jene auf Olivenöl und Wein - gelten nur für Importe aus Frankreich, Spanien, Großbritannien und Deutschland. Ein großer Teil bezieht sich jedoch auf Produkte aus der gesamten Europäischen Union, auch aus Österreich. Für europäische Exporteure wird das Geschäft nun schwieriger. Strafzölle zielen dabei häufig auf symbolisch oder politisch wichtige Produkte, um damit bei Verhandlungen Druck auszulösen.

Beim Import von Flugzeugen wird ein Strafzoll von zehn Prozent erhoben werden. Flugzeugteile werden dagegen ausgenommen, um die Airbuswerke im US-Bundesstaat Alabama nicht zu treffen.

US-Präsident Donald Trump begrüßte die WTO-Entscheidung: „Das war ein großer Sieg für die Vereinigten Staaten.“ „All diese Länder haben die USA seit vielen Jahren abgezockt“, kritisierte er. Nun wüssten sie, dass er „weise“ damit umzugehen wisse. Trump führte die Entscheidung der WTO auf seine Präsidentschaft zurück, obwohl der Fall aus einer Zeit weit vor seiner Amtsübernahme stammt. „Die WTO ist viel besser zu uns, seit ich Präsident geworden bin“, behauptete er. Trump ist beim Thema Welthandel für seinen aggressiven Kurs bekannt. Er hat vor mehr als einem Jahr einen eskalierenden Handelskrieg mit China angezettelt.

EU wehrt sich: Handelsverzerrungen längst beseitigt
Der WTO-Streitschlichtungsausschuss (DSB) muss das Verhängen der neuen Zölle noch genehmigen, aber das ist Formsache. Die US-Regierung hat dafür ein Treffen am 14. Oktober angefragt. Die Zölle dürfen so lange erhoben werden, bis die unterlegene Partei - hier die EU - die beanstandeten Handelsverzerrungen beseitigt hat. Die EU sagt, das sei längst geschehen. Das prüfen WTO-Handelsexperten seit August 2018. Die Schlichter lehnten einen EU-Antrag ab, mit ihrer Entscheidung zu warten, bis das Ergebnis vorliegt. Einen Termin gibt es noch nicht.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte die von den USA geplanten Strafzölle als „kurzsichtig und kontraproduktiv“ bezeichnet. Brüssel hofft auf Verhandlungen mit Washington, in denen sich beide Seiten darauf verständigen sollten, welche Unterstützung für Flugzeugbauer künftig erlaubt wird.

Werden Vergeltungszölle der EU ebenfalls genehmigt?
Zudem will die EU nun ihrerseits Vergeltungszölle gegen die USA verhängen, darunter auf Flugzeugkomponenten sowie Tomatenketchup und Spielekonsolen. Dabei bezieht sich die EU auf ein anderes WTO-Urteil, das rechtswidrige US-Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing festgestellt hatte. In diesen Fall steht der Schlichterspruch über die Höhe der Summe aber noch aus. Er wird Anfang 2020 erwartet. Die EU macht zwölf Milliarden Dollar Schaden im Jahr geltend. Das Boeing-Urteil kam im März 2019, zehn Monate nach dem Airbus-Urteil.

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