Präzedenzfall:

Wahlkarte eines Patienten noch vor Öffnen entsorgt

Burgenland
02.10.2019 19:47

Dass so manche Wahlstimme schlussendlich als ungültig gewertet wird - ob vom Wähler nun beabsichtigt oder nicht -, ist eigentlich bei jedem Wahlverfahren an der Tagesordnung. Doch im Zuge der Nationalratswahlen am Sonntag kam es zu einem Fall, den es bislang in Österreich nicht gab: So wanderte die eingelangte Wahlkarte eines Quarantänepatienten eines Krankenhauses direkt in die Entsorgung - aufgrund von Seuchengefahr.

Dank der Wahlkarte ist es jedem Wahlberechtigten möglich, trotz Verhinderung am Tag der Wahl seine wertvolle Stimme abzugeben - u.a. etwa für Menschen, die etwa aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen, sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befinden oder aber etwa auch im Spital.

Aufschrift: Nicht öffnen
Von seinem Wahlrecht wollte auch ein Patient des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt Gebrauch machen, wie der „Standard“ berichtet. Als die Wahlhelfer das Kuvert zur Hand nahmen, war dieses allerdings in Plastik eingeschweißt - inklusive der Aufschrift: Nicht öffnen.

Der Grund: Bei der wahlberechtigten Person handelte es sich dem Bericht zufolge um einen Quarantänepatienten, der mit multiresistenten Keimen infiziert war. Ein Öffnen des eingeschweißten Kuverts hätte dramatische Folgen haben und für eine unkontrollierte Verbreitung der Infektion sorgen können.

„Theoretisch ein Anfechtungsgrund“
Aus diesem Grund entschloss sich die Behörde laut dem Blatt, die Wahlkarte aus Sicherheitsgründen zu entsorgen - und damit gleichzeitig auch dazu, die Stimme des Quarantänepatienten nicht zu werten. „Theoretisch aber wäre das natürlich ein Anfechtungsgrund“, wird die Landeswahlbehörde zitiert. Der vorliegende Fall ist jedenfalls ein Novum, bislang gab es noch keinen einzigen dieser Art.

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