Prediger angeklagt

Heftige Diskussion über die „Feinde der Muslime“

Steiermark
02.10.2019 17:20

Prozess gegen sechs mutmaßliche Dschihadisten in der steirischen Landeshauptstadt: Die gebürtigen Türken müssen sich wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation verantworten, einige wegen staatsfeindlicher Verbindung. Am mittlerweile fünften Verhandlungstag wurde mit der Befragung von Zeugen begonnen - es kam zu heftigen Wortgefechten mit der Richterin. Am Ende ging es an diesem Mittwoch im Grazer Straflandesgericht darum, wann es denn erlaubt sei, jemandem den Kopf abzuschneiden.

Bei den ersten Zeugen handelte es sich um Männer, die in einem radikalen Grazer Glaubensverein tätig gewesen waren. „Ich möchte mich auf mein Recht berufen, die Aussage zu verweigern“, waren die ersten Worte jenes Zeugen, der Obmann in dem mittlerweile aufgelösten Verein gewesen ist. Die Richterin erklärte ihm, dass das so pauschal nicht möglich sei, sondern nur dann, wenn er sich selbst belasten würde. „In der Ladung steht aber, dass ich die Aussage verweigern kann“, widersprach der Zeuge. Doch das half ihm nichts, die Fragen wurden gestellt.

Der Mann gab zu, der Obmann des Grazer Glaubensvereins gewesen zu sein. Erinnern konnte er sich an kaum etwas. Einige Vereinsmitglieder sollen als Kämpfer nach Syrien zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gegangen sein, von ihrem Verbleib ist teilweise nichts bekannt. „Wissen Sie, ob die getötet wurden?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich mache keine Aussage über Menschen, die nach Syrien gegangen sind.“

„Bart ist Privatsache“
Den Ankläger interessierte noch das Aussehen des Mannes: „Wieso tragen Sie den Bart so? Das ist die Barttracht für strenggläubige Muslime“, so der Staatsanwalt. „Das ist meine Privatsache“, wehrte der Befragte ab. Auch der nächste Zeuge war im Vorstand des Grazer Vereins gewesen, auch er konnte sich aber nicht an das Schicksal von Mitgliedern und deren Angehörigen erinnern. „Ist Ihnen bekannt, dass sich 13 Mitglieder dem IS angeschlossen haben und neun weitere es versucht haben?“, hakte der Ankläger nach. „Nein, das ist mir nicht bekannt.“

Dem Erstbeschuldigten in dem Prozess wird, wie berichtet, vorgeworfen, als Prediger in einem Linzer Glaubensverein junge Männer radikalisiert zu haben. Es soll laut Anklage einen regen Kontakt zwischen den Vereinen in Linz und Graz gegeben haben. Nun vor Gericht wollten die Zeugen nicht einmal den populären Prediger wiedererkennen. Und dieser kam auch selbst ausführlich zu Wort: Denn nach der Befragung der Zeugen durfte er jedes Mal zu den Aussagen Stellung nehmen.

„Also, wer sind die Feinde?“
Der Erstangeklagte wurde etwa mit Aussagen und Schriften konfrontiert, die bei anderen Beschuldigten gefunden worden waren und die von ihm stammen sollen. Das leugnete der Prediger vehement. Als es zum Thema „Feinde“ kam, drohte die Situation zu eskalieren. „Stimmen wir überein, dass es die Pflicht jedes Muslimen ist, die Ungläubigen zu bekämpfen?“, fragte der Staatsanwalt. „Ja“, pflichtete ihm der Prediger bei. „Ich bin kein Muslim, also der Feind. Warum wollen Sie mich bekämpfen?“, setzte der Ankläger fort. „Ich schäme mich jedes Mal, wenn man mir diese Frage stellt. Jeder Mensch hat fünf heilige Dinge ...“ „Ja, das wissen wir schon“, unterbrach ihn die beisitzende Richterin und seufzte: „Es ist nicht ganz einfach mit Ihnen. Also, wer sind die Feinde?“

„Die Feinde sind die Ungläubigen, die uns hassen und uns hinausschmeißen wollen“, antwortete der Angeklagte. „Also die Juden?“, fragte der Staatsanwalt in Hinblick auf die Vertreibung der Juden in Syrien, was zu heftigem Protest der Anwälte und des Angeklagten führte.

Kopfabschneiden nur bei „gerichtlicher Verfügung“
Später kam es zur Frage, wann das Abschneiden des Kopfes erlaubt sei. „Im Krieg“, meinte der Erstangeklagte. „Bei uns ist das nicht so, auch nicht im Krieg“, widersprach die Richterin. „Oder wenn ein Gericht das verfügt hat“, machte der Beschuldigte seine Sicht der Dinge deutlich.

Der Hauptangeklagte hatte bereits am zweiten Prozesstag ausgesagt und unter anderem behauptet: „Wenn ich das gesagt habe, geh nach Syrien, habe ich immer gemeint als Unterstützer der Menschheit, das hat mit Kampf nichts zu tun.“

„Das können Sie jetzt in Ihre WhatsApp-Gruppe stellen“
Auffällig war am Mittwoch, dass jeder Zeuge vor seiner Aussage erklärte, sein Anwalt habe ihm geraten, nichts zu sagen. „Das geht nicht. Und das können Sie jetzt in Ihre WhatsApp-Gruppe stellen für die Zeugen in den nächsten Tagen“, meinte die beisitzende Richterin.

Einer von insgesamt sechs Angeklagten - er hatte dem Linzer Verein die Räume vermietet - ist mittlerweile enthaftet worden. Er kam am Mittwoch selbst in den Gerichtssaal, während die fünf anderen wieder unter strenger Bewachung vorgeführt wurden.

Der Prozess wird mit weiteren Zeugen am 8. Oktober fortgesetzt.

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