Keine Beamtenpensionen

Swap-Prozess: Die Folgen für die Verurteilten

Salzburg
03.10.2019 06:01

Die seit Mittwoch rechtskräftigen Urteile im Salzburger Swap-Prozess gegen Ex-Bürgermeister Heinz Schaden sowie weitere ehemalige Politiker und Beamte von Stadt und Land haben auch berufliche Konsequenzen. Auch der mögliche Verlust von Pensionsansprüchen droht.

Über Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) hängt nun ebenso wie über den Magistrats- und den Finanzdirektor der Landeshauptstadt das Damoklesschwert der Anwalts- und Verfahrenskosten. Diese belaufen sich in Summe auf über 1,3 Millionen Euro, davon alleine für Schaden laut eigenen Angaben rund 500.000 Euro. Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, diese Summen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zurückzufordern.

Dazu kommt für Schaden noch der Wegfall der Politikerpension, die er mit dem Urteil nun verliert. Dem Ex-Bürgermeister verblieben aber weiterhin die ASVG-Pension sowie eine Zusatzpension der Stadt, für die Schaden während seiner langen Tätigkeit 10 Prozent des Bruttogehalts einbezahlt habe. Er kommt damit auf 2.500 bis 3.000 Euro netto.

Ebenfalls „ex lege“, also aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, muss der städtische Finanzdirektor entlassen werden, der zum Zeitpunkt der Swap-Übertragung Mitarbeiter in der städtischen Finanzabteilung war. Dessen Anwalt hat gestern aber überraschend angekündigt, dass sein Mandant kommende Woche aus dem Magistratsdienst ausscheiden und in den Tourismusbereich wechseln werde.

Für den jetzigen Magistratsdirektor und damaligen Büroleiter Schadens sind vom Gesetz her keine Konsequenzen zwingend vorgesehen.

Morgen, Donnerstag, wird sich das erweiterte Stadtratskollegium (Stadtregierung plus Klubvorsitzende) mit den Folgen aus dem rechtskräftigen Urteil befassen. Dabei wird es zum einen um die Verfahrens- und Anwaltskosten gehen, zweitens um Personelles als Folge des Urteils und drittens um einen Prozess zwischen Stadt und Land, in dem das Land Schadensersatz für die Übernahme der sechs negativen Derivate eingeklagt hatte. Der Streitwert in diesem Verfahren liegt laut einem Gutachten bei 3,2 bis 4,9 Millionen Euro. Bis zum heutigen Ausgang des Strafprozesses war dieses Verfahren ruhend gestellt worden.

Auch auf Landesebene sind Konsequenzen zu erwarten. Laut Personalchef Franz Hauthaler könne das Urteil für den früheren Landesfinanzreferenten Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ) und für den damaligen Leiter der Finanzabteilung, Eduard Paulus, den Wegfall der Polit- bzw. Beamtenpension bedeuten. „Jetzt müssen wir einmal auf die Zustellung des Urteils warten“, so Hauthaler. Dann werde das Land Bescheide nach den gesetzlichen Vorgaben ausfertigen.

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