Start für Swap-Prozess

Anwalt: „Ziel ist die Aufhebung des Urteils“

Salzburg
01.10.2019 08:30
Heute wird der Vorsitzende eines fünf-köpfigen Richtersenats die Berufungsverhandlung in der Causa Swap eröffnen. Zwei Tage lang soll verhandelt werden – am Mittwoch dürften die Urteile dann verkündet werden. Alle sechs Angeklagten hoffen weiter auf einen Freispruch. Verteidiger rechnen sich Chancen aus.

Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz in Strafrechtssachen. Meist entscheiden die Höchstrichter in nichtöffentlichen Sitzungen über eingebrachte Rechtsmittel. Doch im Falle des Salzburger Swap-Prozesses ist das anders: Der Vorsitzende des fünfköpfigen Richtersenats hat einen öffentlichen Gerichtstag angeordnet. Die genauen Gründe sind nicht bekannt.

Wird „typische Berufsverhandlung“

Zumindest die Verteidiger werten diese Vorgangsweise als ein Indiz für „gute Chancen“, wie Gerald Ruhri, Anwalt von Ex-Vizelandeshauptmann Othmar Raus, im „Krone“-Gespräch verrät. „Ich sehe rechtliche sowie auch formelle Mängel und bin gespannt, wie der Oberste Gerichtshof dies beurteilen wird.“ Ziel aller Angeklagten seien jedenfalls die Aufhebung der Urteile, was eine Neudurchführung bedeuten würde.

Möglich ist alles: Von einer Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile über eine Erhöhung oder Reduzierung der Strafen bis hin zu Freisprüchen. Ruhri glaubt auch, dass das Ergebnis bereits mehr oder weniger fix ist: „Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung in einem Entwurf bereits drinnen steht.“ Dies wäre bei Berufungsverhandlungen grundsätzlich erlaubt, da sich die Richter beim Aktenstudium bereits Gedanken machen dürfen. Die Verteidiger werden ihre Standpunkte vortragen: Ruhri erwartet eine „typische“ Verhandlung: „Da werden in der Regel keine Elefanten erschossen.“

Schaden glaubt weiter an seine Unschuld

Ähnliches hört man von Schadens neuer Anwältin, Bettina Knötzl: Ein Geständnis werde es nicht geben, da „es nichts zu gestehen gibt“. Schaden ist von seiner Unschuld überzeugt. Neben Knötzl wird auch Schadens bisheriger Anwalt, Walter Müller, verteidigen.

Fünf OGH-Richter entscheiden

Sowohl der Ex-Stadtchef, als auch der Ex-Landesvize (beide SPÖ) werden persönlich im Justizpalast erscheinen. Anwesend sein wird auch ein Vertreter der Generalprokuratur. Nicht sicher ist der Auftritt von WKStA-Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic - möglicherweise wird der Ankläger vertreten.

Adamovic fordert bekanntlich eine Anhebung der Strafen für Schaden, Raus sowie Eduard Paulus, früherer Leiter der Landesfinanzabteilung. Das bedeutet: Bei den drei anderen Mitangeklagten – zwei davon erhielten reine Bewährungsstrafen – kann es keine Verschärfung mehr geben.

Verurteilt wurden alle wegen Untreue (§153 StGB). Strafrahmen: 1 bis 10 Jahre Haft.

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