Zu wenig Lohn erhielt ein junger Kellner aus dem Nordburgenland von seinem Arbeitgeber. Aber damit nicht genug, wurde der Mann im Krankenstand dann auch noch gekündigt. Der 37-Jährige suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer. Nun muss sein Chef zahlen.
Er hatte einen 20-Stunden-Vertrag, musste aber, wie in der Gastronomie üblich, regelmäßig Überstunden machen. Als der Kellner einen Bandscheibenvorfall hatte und sich krank meldete, zeigte der Unternehmer wenig Verständnis und kündigte seinen Mitarbeiter. Bei der Abrechnung fielen dem Kellner Ungereimtheiten auf, und er wandte sich an die Arbeiterkammer.
„Nicht nur, dass der Mann unter dem Kollektivvertrag entlohnt wurde, gab es für geleistete Überstunden nur sieben Euro bar auf die Hand. Auch das ist viel zu niedrig, da dem Mann ein Zuschlag zugestanden wäre“, so AK-Experte Martin Sugetich. Nach der Intervention der Arbeiterkammer musste der Gastronom seinem Mitarbeiter 1900 Euro überweisen. "Auch sozialrechtliche Folgen konnten wir verhindern, so Sugetich.
Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.