Dringender Tatverdacht

Mord auf Spielplatz: Verdächtiger in U-Haft

Salzburg
30.09.2019 16:00

Nach der Tötung eines 19-jährigen Afghanen vor rund einer Woche in Zell am See im Salzburger Pinzgau ist ein gleichaltriger Afghane am Sonntag in Untersuchungshaft genommen worden. Die U-Haft sei wegen dringenden Mordverdachts verhängt worden, erklärte Robert Holzleitner, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg. Der Beschuldigte bestreitet die Tat.

Die Leiche des Afghanen war am Sonntag, 22. September, am Vormittag auf einem Spielplatz in Zell am See von Passanten entdeckt worden. Zunächst war ein Selbstmord vermutet worden. Doch am Mittwoch stellte sich bei der gerichtlichen Obduktion heraus, dass der Bursch getötet worden ist. Er war durch Gewalteinwirkung gegen den Hals ums Leben gekommen, also erwürgt oder mit einem Gegenstand erdrosselt worden.

Die beiden Afghanen wohnten in einem Asylheim, das nur wenige Hundert Meter vom Spielplatz entfernt lag. Erhärtet wurde der Verdacht gegen den 19-Jährigen, weil Ermittlungen ergaben, dass die zwei gut befreundeten Afghanen in der Tatnacht gemeinsam in Zell am See unterwegs waren. Der Verdächtige wurde am Donnerstagabend im Bereich des Salzburger Hauptbahnhofes festgenommen.

„Er bestreitet die Tat“
Die Staatsanwaltschaft Salzburg brachte am Sonntag einen Antrag auf U-Haft beim Landesgericht Salzburg ein, nachdem der Polizeibericht mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen vorlag und der Verdächtige mehrfach von der Polizei einvernommen worden war. „Er bestreitet die Tat“, sagte Holzleitner. Der 19-Jährige habe bei seiner Einvernahme erklärt, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen sei. Er habe sich am Samstagabend von dem Burschen in der Nähe der Unterkunft verabschiedet und den weiteren Abend nicht mehr mit ihm verbracht.

Bisher gebe es auch keine Hinweise auf einen Drittbeteiligten, sagte Polizeisprecher Hans Wolfgruber. Es wird weiter ermittelt. Die Befragungen von Zeugen und Auskunftspersonen sowie die Spurenauswertung sind noch am Laufen. Ausständig ist auch noch das chemisch-toxikologische Gutachten der Gerichtsmedizin zur Frage, ob das Opfer durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinträchtigt war.

Der Beschuldigte lebte nicht dauerhaft in dem Asylheim, sondern war immer wieder unterwegs. Ihm wurde im Gegensatz zum Opfer humanitäres Bleiberecht in Österreich gewährt.

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