Was wäre wenn . . .

Das Swap-Urteil und vier Prozess-Szenarien

Salzburg
30.09.2019 13:00

Am Dienstag, 10 Uhr, beginnt die mit Spannung erwartete Berufsverhandlung zur Causa „Swap“ - die „Krone“ berichtete. Der Oberste Gerichtshof entscheidet im Falle von sechs Angeklagten, darunter Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden, über die Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen. Die „Krone“ geht auf vier mögliche Szenarien und deren Auswirkungen, insbesondere für Schaden, ein. Mit einem kleinen Rückblick auf die Urteilsverkündung im Juli 2017.

Als Richterin Anna-Sophia Geisselhofer am 28. Juli 2017 gegen 18 Uhr die Urteile fällte, hallten Unmutsäußerungen durch den Verhandlungssaal. Schaden verließ das Gebäude wortlos, händehaltend und umringt von seiner Familie. Alle sieben Angeklagten sprach die Vorsitzende schuldig wegen Untreue nach dem Paragraf 153 StGB.

Die Urteile:

Das Landesgericht sah Schaden als Mastermind der Swap-Übertragungen. Daher erhielt er drei Jahre Haft, ein Jahr davon unbedingt. Genauso wie der Finanzdirektor der Stadt. Raus und Paulus erhielten zwei Jahre Haft - davon je ein halbes Jahr unbedingt. Magistratsdirektor Martin Floss fasste wie Rathgeber und ein Landes-Beamter ein Jahr Haft auf Bewährung aus. Nur das Urteil von Rathgeber ist bereits rechtskräftig.

Bei der zweitägigen Berufungsverhandlung im Wiener Justizpalast ist nahezu alles möglich: von einer Erhöhung der Strafen bis zu einem nachträglichen Freispruch. 

Was wäre wenn, . . . 

. . . der OGH das Urteil des Erstgerichtes bestätigt?

Heinz Schaden müsste theoretisch ins Gefängnis. Er hätte aber die Möglichkeit, eine Fußfessel zu beantragen. Der elektronische Hausarrest ist möglich, wenn der unbedingte Teil der Haftstrafe ein Jahr nicht übersteigt.

. . . der OGH die Strafen sogar noch erhöht?

Dann wird Schaden - sofern sich die Gesetze nicht ändern - hinter Gitter müssen. Experten halten diese Variante für durchaus möglich, da Schadens Strafe im Vergleich mit anderen Untreue-Urteilen eher niedrig ausfiel.

. . . Schaden doch noch ein Geständnis ablegt?

Der Richter-Senat müsste dies dann als gewichtigen Milderungsgrund werten. Eine höhere Strafe wäre dann unwahrscheinlich und damit die Fußfessel möglich.

. . . der OGH Schaden und Co. doch noch freispricht?

Es wäre eine Überraschung. Insbesondere wegen der Empfehlung der Generalprokuratur, die Urteile zu bestätigen. In den meisten Fällen folgt der OGH der Einschätzung der Generalprokuratur.

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