Swap-Prozess: Berufung

Der finale Akt im Wiener Justizpalast

Salzburg
30.09.2019 10:00
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand: Das Sprichwort kennt Heinz Schaden seit dem 28. Juli 2017, als Salzburgs langjähriger Stadtchef im „Swap-Prozess“ fest an einen Freispruch glaubend einen Schuldspruch bekam. Es war das Ende seiner Politik-Karriere. Muss er jetzt auch noch ins Gefängnis?

Zwei Jahre, zwei Monate und zwei Tage nach der erstinstanzlichen Verurteilung müssen Heinz Schaden und fünf weitere Mitangeklagte – darunter Ex-Landesvize Othmar Raus sowie der Ex-Landesfinanzchef Eduard Paulus – wieder vor einen Richter-Senat treten: Dieses Mal im Justizpalast in Wien vor den Hermelin tragenden Juristen des Obersten Gerichtshofes. Morgen um 10 Uhr beginnt im Saal 2056 die Berufungs-Verhandlung in der Causa Swap – ein Nebenaspekt des Salzburger Finanzskandals. Das Höchstgericht entscheidet über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Strafberufungen. Zwei Prozesstage sind anberaumt – Mittwoch dürfte das Urteil feststehen.

Ein Prozess in Salzburg, der Österreich fesselte

„Verzockt, verschoben, vertuscht“: So hatte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic zu Prozessbeginn am 6. Juni 2017 seine 69-seitige Anklage zusammengefasst. Die Überraschung lieferte an jenem Tag Monika Rathgeber – Ex-Finanzbeamtin des Landes und Haupt-Protagonistin des Finanzskandals: Sie erklärte sich der Untreue für schuldig – im Gegensatz zu den sechs Mitangeklagten.

Es war ein Tatsachengeständnis mit Auswirkungen: Rathgebers Worte und vor allem die vielen entlarvenden Mails, die sich die Finanzabteilungen von Stadt und Land geschrieben hatten, bildeten die Grundlage für die sieben Schuldsprüche und Haftstrafen.

Sechs Swap-Geschäfte und eine Vereinbarung

Worum ging es genau? Sechs Zinstauschgeschäfte (so genannte Swaps) hatte die Stadt im Jahre 2007 dem Land übertragen. Ohne eine Gegenleistung, ohne Beschluss im Gemeinderat. Bereits 2003 waren die Spekulationsgeschäfte abgeschlossen worden. Vier Jahre später ratterten sie in den Keller - mit einem Minus von 4,8 Millionen Euro. Im Mai 2007 informierten die Finanzbeamten den damaligen Bürgermeister Heinz Schaden. Schaden soll dann mit dem damaligen Landesvize Raus einen Deal vereinbart haben: Die Papiere wurden dem Land übertragen, Rathgeber löste sie auf. Faktisch blieb ein Minus von 300.000 Euro.

Doch aufgrund des negativen Barwerts in Millionenhöhe sprach der Staatsanwalt von einem weitaus größeren Schaden für das Land. Letztlich nahm das Erstgericht einen Schaden von zumindest drei Millionen Euro an.

Für alle sieben Angeklagten hieß es: Schuldig der Untreue! Drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, erhielt Schaden am 28. Juli 2017. An diesem Tag endete seine Politiker-Karriere - Wochen später trat er offiziell als Bürgermeister zurück.

Nur die Geständige nahm ihr Urteil an

Bis auf Rathgeber legten alle Angeklagten Rechtsmittel ein. Adamovic fordert nur bei Schaden, Raus und Paulus eine höhere Strafe. Wegweisend für den OGH ist die Empfehlung der Generalprokuratur: Die obersten Staatsanwälte raten nämlich zur Bestätigung aller sechs Urteile.

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