Spannend wird die Fortsetzung des Mordprozesses am Landesgericht Linz mit dem Gutachten von Niazwali M. Denn der - je nach Angabe - 15- bis 17-jährige oder auch etwas ältere Afghane, der in Linz am Spielplatz einen Landsmann (19) erstochen hatte, brachte etwa der forensischen Psychiaterin bei Begutachtung keinen Respekt entgegen, meinte: „Sie soll keine so blöden Fragen stellen.“
Dem Richter und der Afghanisch-Übersetzerin gab der Angeklagte Rede und Antwort – bis er, nach seiner Darstellung der Version des Todesstichs vom 24. September 2018 in Linz-Urfahr, von seinem Recht gebraucht machte, zu schwiegen.
Angeklagter ist Analphabet
Bei der Erstellung des psychiatrischen Gutachtens dürfte es nicht ganz so harmonisch abgegangen sein. Richter Alfred Pfeisinger gab einen Einblick, als es um das Thema ging, was dem Analphabeten, der die meiste Zeit seiner vierjährigen Schulzeit in Afghanistan, je nach Darstellung aus gesundheitlichen Gründen oder „weil Schule nicht so wichtig ist“, fehlte, intellektuell zuzutrauen sei.
„Mindestmaß an Respekt vermisst“
Gutachterin Adelheid Kastner kommt zum Schluss, dass er einfach strukturiert, aber selbstbewusst und in der Tradition verhaftet ist und sich nicht Gebräuche im Gastland anpassen will. Bei der Untersuchung ließ er ein „Mindestmaß an Respekt“ vermissen, der Dolmetscher musste übersetzen, dass „sie doch keine so blöden Fragen stellen soll“.
Markus Schütz, Kronen Zeitung
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