Geboren am 1. Jänner 2002, wie es in den Akten steht – oder am 15. Juni 2004, wie Niazwalis Papa ihm als Geburtstag gesagt habe (der Polizei aber sagte der Papa, dass er das Geburtsdatum seines Sohnes nicht kenne): Das war zu Beginn die Frage. Nach einer halben Stunden gab Richter Alfred Pfeisinger auf: „Laut Altersfeststellung war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt älter als 16 Jahre.“ Damit ist er nach dem Jugendstrafrecht strafmündig. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen Niazwali M. 15 Jahre Gefängnis.
In Moschee kennengelernt
Dass er am 24. September 2018 Mahmout H. (19) am Steinmetz-Platzl-Spielplatz in Linz-Urfahr erstochen hatte, gibt der Afgahne zu. Drei Tage zuvor hatte er das Opfer in der Moschee kennengelernt, dann habe man sich zufällig getroffen. Als Niazwali einen angebotenen Joint ablehnte, habe ihn Mahmout mit einer Eisenkette am Kopf verletzt, worauf er im Spital behandelt werden musste. Seinem Papa log er vor, über eine Stiege gestürzt zu sein.
Tritt gegen Kopf des Sterbenden
Aus Angst, erneut auf den Prügler zu stoßen, habe er das Keramikmesser mit einer 20-Zentimeter-Klinge mitgenommen. Als er den Kontrahenten traf, rammte er es durch Brustbein in Herz und Lunge, sodass es abbrach. Angeblich habe das Opfer, das im Crystal-Meth-Rausch war, die Auseinandersetzung begonnen. Dass Niazwali, der Cannabis konsumiert hatte, noch zweimal gegen den Kopf des Sterbenden trat, ist für den Anwalt ein Beweis für Angst, für den Ankläger für dessen Vorsatz. Vertagt.
Markus Schütz, Kronen Zeitung
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