Steuerhinterziehung

Chirurg in Salzburg wurde freigesprochen

Salzburg
27.09.2019 14:00

Fast eine Million soll der Arzt laut Anklage an Honorargelder am Fiskus vorbeigeschleust haben: Am Freitag ist der Facharzt dann bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Dem Chirurg wurde vorgeworfen, er habe seine Einkünfte aus Honoraren einer Salzburger Privatklinik von 2009 bis 2014 nicht versteuert.

Der Mediziner arbeitete in dem angegebenen Zeitraum in der Klinik in Salzburg und war auch Betreiber und Gesellschafter einer Spezialklinik in Tirol. Sein Einkommen aus der Salzburger Privatklinik hätte er selbst versteuern müssen, lastete ihm die Staatsanwaltschaft an.

„Arzt mit Leib und Seele“

Verteidiger Franz Essl entgegnete, sein Mandant sei „Arzt mit Leibe und Seele“. Abgabentechnisch habe er sich auf die Rechtsmeinung von insgesamt drei Steuerberatern verlassen. Die Einkünfte aus der Privatklinik seien der Tiroler Spezialklinik zugeflossen und auch versteuert worden. Steuerrechtlich handle es sich um eine strittige Rechtsfrage, gab Essl zu bedenken.

Mit dem zuständigen Finanzamt sei schließlich ein Vergleich geschlossen worden, damit sein Mandant in Ruhe als Arzt weiterarbeiten könne, erklärte der Verteidiger. Die Gesamtquote betrage 40 Prozent, der Chirurg habe in Raten rund 376.000 Euro zurückzuzahlen. „Mein Mandant leidet sehr unter der Situation. Er hat kein Geld eingesteckt“, betonte Essl. „Er hat sich nichts zuschulden kommen lassen und ist freizusprechen.“

Freispruch ist nicht rechtskräftig

Der Vorsitzende des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Philipp Grosser, begründete den Freispruch damit, dass eine subjektive Tatseite nicht nachweisbar sei. Gegen den Chirurg war eine anonyme Anzeige eingebracht worden. Zunächst wurde auch sein Steuerberater wegen Beitragstäterschaft mitangeklagt. Er hat eine Beschwerde gegen die Anklage eingebracht, es wurde weiter gegen ihn ermittelt. Deshalb saß heute nur der Arzt vor Gericht. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, der Vertreter des Finanzamtes nahm Bedenkzeit. Deshalb ist der Freispruch nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele