Streikende Schüler

Klima-Demo für Schule kein Entschuldigungsgrund

Österreich
26.09.2019 14:30

Am Freitag finden im Rahmen der internationalen Klimaschutzwoche, der zahlreiche Demonstrationen in mehr als 100 Ländern vorausgegangen waren, in vielen österreichischen Städten weitere „Earth Strike“-Proteste statt. Viele Eltern fragen sich: Darf mein Kind während der Unterrichtszeit einfach so an Kundgebungen teilnehmen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Streikrecht, unentschuldigten Fehlstunden und möglichen Strafgebühren bis zu 440 Euro.

Gibt es ein Streikrecht für Schüler?
Nein. Wer während der Unterrichtszeit an einer Demo teilnimmt, muss also grundsätzlich mit unentschuldigten Fehlstunden rechnen. Laut Schulunterrichtsgesetz dürfen Schüler dem Unterricht nur fernbleiben, wenn sie krank sind, Eltern oder nahe Angehörige pflegen müssen, in ihrem Leben „außergewöhnliche Ereignisse“ stattfinden oder wenn durch den Schulweg ihre Gesundheit gefährdet wäre. Die Teilnahme an einer Demo fällt unter keinen dieser Punkte.

Können die Eltern das Kind entschuldigen?
Nein - zumindest nicht mit der Begründung Demo-Teilnahme. Entschuldigt werden kann eben nur das Fernbleiben aus den oben genannten Gründen.

Kann die Schule den Kindern freigeben?
Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Direktor die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Laut Gesetz fallen darunter etwa jedenfalls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung - eine genaue Aufzählung gibt es aber nicht. Das Bildungsministerium hat aber in der Vergangenheit bereits mehrmals in Erlässen klargestellt, dass die Teilnahme an Demonstrationen davon grundsätzlich nicht erfasst ist.

Was passiert, wenn Schüler unentschuldigt fehlen?
Das kommt auf das Ausmaß an. Da am Freitag die meisten Veranstaltungen erst in der Mittagszeit beginnen, werden im Regelfall nur eine oder zwei Stunden verpasst werden. Das führt normalerweise zu keinen bzw. keinen gröberen Konsequenzen. Schwänzt man öfters, kann das auf die Betragensnote durchschlagen. Für „grobe oder häufig auftretende Verfehlungen“ kann es auch Verwarnungen setzen.

Spätestens bei mehr als drei ungerechtfertigten Fehltagen während der neunjährigen Pflichtschulzeit müssen die Erziehungsberechtigten bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden und zwischen 110 und 440 Euro Strafe bezahlen. Ältere Schüler können außerdem ihren Schulplatz verlieren, wenn sie mehr als eine Woche bzw. fünf nicht zusammenhängenden Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr unentschuldigt fehlen.

In welcher Form können Schüler dann an einer Demo während der Unterrichtszeit teilnehmen?
Wenn die Demo im weiteren Sinn etwas mit dem Unterricht zu tun hat. Auf diese Möglichkeit hat das Bildungsministerium vor Kurzem in einem Erlass hingewiesen. Schulen können die Demo zu einer sogenannten Schulveranstaltung (mit verpflichtender Teilnahme der Schüler) oder schulbezogenen Veranstaltung (mit freiwilliger Teilnahme) erklären - also quasi eine Art Lehrausgang. Allerdings muss dann klarerweise ein Konnex zum Unterricht bestehen.

Wer erklärt denn den „Earth Strike“ zu einer Schul- oder schulbezogenen Veranstaltung?
Zuständig dafür sind im ersten Fall die „Organe der Schule“ und im zweiten an Pflichtschulen Klassen- bzw. Schulforum sowie an höheren Schulen der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) - also meistens Lehrer- und Elternvertreter, im SGA auch Schülervertreter. Betrifft die Veranstaltung (wie der „Earth Strike“) mehr als nur eine Schule, kann die Bildungsdirektion sie auch für ein ganzes Bundesland zur schulbezogenen Veranstaltung erklären.

Gilt das nur für den „Earth Strike“?
Nein. Das ist eine allgemeine Regelung - auch andere Demos können also zu Schul- oder schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden. Irgendwann wird aber im Regelfall die Schule sagen, dass abseits von Lehrausgängen auch normal unterrichtet werden muss. 

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