300.000 Euro von FSG

SPÖ könnte über eigenen Spendendeckel stolpern

Österreich
26.09.2019 13:24

Die SPÖ könnte im Wahlkampf über die von ihr gemeinsam mit FPÖ und JETZT beschlossene Spendenobergrenze stolpern. Nachdem die Gewerkschafter in der SPÖ angekündigt haben, wie schon 2017 rund 300.000 Euro in den Wahlkampf zu investieren, sprechen Experten von einer unzulässigen - weil zu hohen - Sachspende an die Partei. Die SPÖ widerspricht und sieht sich durch den Rechnungshof bestätigt, die ÖVP dagegen sieht eine schamlose Missachtung des eigenen Parteiengesetzes.

Seit Juli gilt die neue Spendendeckelung, laut der kein einzelner Spender einer Partei mehr als 7500 Euro pro Jahr zukommen lassen darf. Die für die SPÖ entscheidende Frage wird nun sein, ob die Wahlkampfausgaben des Vereins der „GewerkschafterInnen in der SPÖ“ als Sachspende an die Partei zu werten sind. „Prinzipiell sind Transfers von nahestehenden Organisationen an Parteien auch Spenden, da gibts nichts zu deuteln“, sagt der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger dazu. Er geht daher davon aus, dass der Wahlkampfbeitrag der roten Gewerkschafter der Spendendeckelung unterliegt und eine unzulässige - weil zu hohe - Sachspende darstellt.

SPÖ missachtet eigenes Parteiengesetz
„Offenbar missachtet die SPÖ schamlos ihr eigenes Parteiengesetz und nimmt illegale Wahlkampfspenden der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) an. Bereits 2017 war es offensichtlich, dass die SPÖ große Teile ihres Wahlkampfes an Vereine wie die FSG oder den Pensionistenverband ausgelagert hat, ohne diese Aktivität je als Spende oder Wahlkampfausgabe zu melden. Die SPÖ scheint das auch diesmal wieder zu tun. Hier braucht es volle Aufklärung“, wetterte Karl Nehammer, Generalsekretär der Volkspartei, am Donnerstag.

Drozda: „Nicht als Spende zu werten“
SP-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda widerspricht dieser Auffassung: „Das ist Teil der Parteienfamilie der SPÖ und daher nicht als Spende zu werten.“ Er betont, dass auch der Rechnungshof bei der Prüfung der Wahlkampfausgaben 2017 zwar der Ansicht war, dass der damalige Beitrag der SP-Gewerkschafter der Wahlkampfkostengrenze hinzugerechnet werden müsste - als Parteispende habe der Rechnungshof das aber nicht gesehen, betont Drozda.

Ob der Beitrag der roten Gewerkschafter zum Wahlkampf 2017 als Teil der offiziellen Wahlkampfkosten gewertet werden muss oder nicht, wird vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt geprüft. Sollte er diese Frage bejahen, werde man auch den diesjährigen Wahlkampf der Gewerkschafter in die Kostengrenze einrechnen, betont Drozda. SP-Anwalt Michael Pilz geht davon aus, dass bei dieser Gelegenheit auch die Frage geklärt wird, ob die Ausgaben der roten Gewerkschafter als Sachspende zu werten sind. Er rechnet aber nicht damit und spricht wie Drozda von einer „Vermögensverschiebung innerhalb der Parteienfamilie“.

Umgehungskonstruktion aufgebaut
Die „GewerkschafterInnen in der SPÖ“ sind die offizielle Vertretung der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Partei. Gegründet wurde der Verein vor sieben Jahren, weil die sozialdemokratische Gewerkschaftsfraktion ansonsten unter die damals neuen Offenlegungspflichten des neuen Parteiengesetzes gefallen wäre. Kritiker sprechen daher von einer Umgehungskonstruktion. Formal gilt seither nämlich nicht mehr die FSG als SP-nahe Organisation, sondern der neue Verein.

Personell unterscheiden sich die beiden Organisationen aber nicht: FSG-Chef Rainer Wimmer ist auch Vorsitzender der „GewerkschafterInnen in der SPÖ“, Bundesgeschäftsführer beider Vereine ist Willi Mernyi, der Leitende Sekretär des ÖGB. Außerdem ist Wimmer die Nummer zwei auf der SPÖ-Kandidatenliste hinter Spitzenkandidatin Pamela Rendi-Wagner.

Knapp 900.000 Euro Strafe droht
Sollten die Wahlkampfausgaben des Gewerkschaftervereins als unzulässige, weil zu hohe Parteispende gewertet werden, droht der Partei eine Geldbuße in ein- bis dreifacher Höhe des 7500 Euro übersteigenden Betrages. Im Fall der 300.000 Euro Wahlkampfausgaben der SP-Gewerkschafter wären das also zwischen 292.500 und 877.500 Euro. Entschieden wird das durch den Parteiensenat im Kanzleramt allerdings frühestens in zwei Jahren, wenn der Rechenschaftsbericht der SPÖ für das Jahr 2019 vorliegt.

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