20 Jahre Haft

Freundin erwürgt und neben Leiche gelebt: Urteil

Wien
25.09.2019 15:54

Es war eine Beziehung abseits bürgerlicher Normen: Immer wieder Gewaltattacken, verstärkt durch den Teufel Alkohol, und dazwischen ein zartes Pflänzchen namens Liebe. In diesem Zwiespalt ist auch das Motiv zu suchen, warum ein 32-jähriger Wiener seine Freundin erstickte. Dann lebte er drei Wochen neben der Toten. Am Mittwoch wurde er im Wiener Landesgericht verurteilt - zu 20 Jahren Haft. Nicht rechtskräftig.

Im Oktober 2018 lernte Roman M. (32) Bettina W. (39) kennen. „Ich habe sie geliebt“, sagt er in seinem Mordprozess. „Aber immer, wenn sie was getrunken hat, konnte sie plötzlich ganz anders sein.“ Verteidiger Andreas Strobl: „Das Opfer war aggressiv, gewalttätig, demütigend und verletzend.“

So soll das auch am 16. Jänner gewesen sein. Roman M.: „Wir haben viel getrunken, dann hatten wir Sex. Sie hat sich angezogen und gesagt: ,Du kleiner Milchbub. Glaub nicht, dass die zwei Minuten Sex mir irgendwas gebracht haben.‘“ Sie wollte aus der Wohnung in Wien zu ihrem Ex-Freund fahren, wollte mit dem schlafen.

„Ich habe sie doch geliebt“
Da drehte der 32-Jährige durch. Er hielt Bettina zurück. Die Frau stürzte, er setzte sich auf ihre Brust und drückte ihr den Hals zu. „Aber nur Sekunden“, sagt der Angeklagte. Vorsitzender Patrick Aulebauer zweifelt. Ersticken dauert mehrere Minuten. Doch Roman M. bestreitet den Mordvorwurf: „Ich wollte sie nicht töten. Ich hab sie doch geliebt.“ Drei Wochen lebte er neben der Toten, bis die Tochter der Frau das Verbrechen entdeckte.

In den Schlussplädoyers stellte die Staatsanwältin fest: „Es ist ein Würgen über einen längeren Zeitraum notwendig, dass sie stirbt.“ Sie verneinte auch die Frage, ob der Beschuldigte eventuell in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung gehandelt habe. Alle hätten schon Beziehungen mit schmerzhaften und konfliktreichen Trennungen von ihren Partnern erlebt: „Die sind alle nicht tot.“

„Ich sage, er wollte es nicht“
Verteidiger Andreas Strobl versuchte demgegenüber, den Tötungsvorsatz seines Mandanten zu bestreiten: „Der springenden Punkt ist: Wollte er das überhaupt? Und ich sage, er wollte es nicht.“ Das Nach-Tat-Verhalten des Angeklagten sei irrelevant: „Ob der nach der Tat drei Wochen neben der Leiche gelebt hat, ist vollkommen wurscht.“

Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der Beschuldigte seit vielen Jahren schwerer Alkoholiker. Der Sachverständige sah die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt erfüllt. Der Angeklagte sei in einer Beziehung gefährlich aufgrund der Wechselwirkung zwischen einer Persönlichkeitsstörung und dem Alkoholismus. Der Gutachter sprach dem 31-Jährigen eine höhergradige seelische Abartigkeit zu.

Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig des Mordes schuldig. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wies der Senat ab. Als mildernd wertete das Gericht den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten, erschwerend war unter anderem die besonders grausame Ausübung der Tat, wie der Vorsitzende ausführte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Tochter des Opfers erhält 15.000 Euro Schmerzengeld, die Mutter der 39-Jährigen 5000 und der Vater 1000 Euro.

Kronen Zeitung/krone.at

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