Geldstrafe
Salzburger randalierte im Dom und verletzte Mesner
Ein 55-jähriger Salzburger, der am 1. Mai 2019 während der Morgenmesse im Salzburger Dom einem Mesner einen Tritt gegen den Ellbogen verpasste und die antike Sakristei-Glocke beschädigte (die „Krone“ berichtete), ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1080 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weil sich der Randalierer damals nicht beruhigen ließ, wurde die Polizei gerufen. „Als er beim Hinausgehen mitbekommen hat, dass ich mit der Polizei telefoniere, ist er zurückgelaufen, auf mich zugesprungen und hat mich getreten“, sagte heute der Mesner zu Strafrichter Philipp Grosser. „Der Gottesdienst ist nicht unterbrochen worden. Aber circa 200 Leute haben geschaut, was da los ist.“ Wegen des geprellten Ellbogens sei er auf seiner anschließenden Pilgertour am Jakobsweg drei Wochen lang von Schmerzen begleitet worden, schilderte der Zeuge.
Vom Vorwurf der Störung einer Religionsausübung wurde der Angeklagte freigesprochen. Er habe zwar im Gottesdienst herumgeschrien und die Glocke geläutet, aber die Störung sei nicht in dem Ausmaß erfolgt, um einen Schuldspruch fällen zu können, erläuterte der Richter.
Die Strafe von 270 Tagessätzen zu je vier Euro wurde als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung ausgesprochen. Der vorbestrafte Salzburger war heute bereits zum zweiten Mal nicht zur Verhandlung erschienen. Weil das Urteil in seiner Abwesenheit erfolgte, kann er dieses nach Zustellung innerhalb von 14 Tagen beeinspruchen. Staatsanwalt Roland Finster verzichtete auf Rechtsmittel.
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