Alle wurden verlegt
Der Linzer (58) brachte die Irrsendung sofort zur Post – laut Experten sollte so jeder handeln, egal ob es sich um Drogen oder weniger kriminelle und wertvolle Gegenstände handelt. „Eine Ausnahme sind unaufgeforderte Sendungen von Firmen, die kann man behalten. Ansonsten gilt der Grundsatz: Was mir nicht gehört, behalte ich nicht“, so AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß.
Bis zu 6 Monate Haft
Strafrechtlich handelt es sich beim Behalten einer Fehlsendung um Unterschlagung. Es drohen bis zu 6 Monate Haft oder Geldstrafen.
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